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Kommentar: EU-Urteil zu Zeiterfassung nimmt beiden Seiten Freiheiten

Kommentar

EU-Urteil zu Zeiterfassung nimmt beiden Seiten Freiheiten

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    Das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend, die dienstliche Email im Pyjama beim Frühstückskaffee - all das soll künftig als Arbeitszeit abgerechnet werden.
    Das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend, die dienstliche Email im Pyjama beim Frühstückskaffee - all das soll künftig als Arbeitszeit abgerechnet werden. Foto: Arno Burgi, dpa

    Das Luxemburger Stechuhr-Urteil wird die Welt der Arbeit verändern. Viele ungeschriebene Arbeitszeitregelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die auf Flexibilität und gegenseitigem Vertrauen aufbauen, sind nur noch Makulatur. Ebenso aber alle Geschäftsmodelle, die nur dank systematischen Zeitdiebstahls und Aushebelung von Arbeitnehmerrechten funktionieren.

    EuGH-Urteil entzieht Arbeitgebern und Arbeitnehmern Freiheiten

    Die Richter schreiben mit ihrer Entscheidung die vollständige Erfassung der Arbeitszeiten vor. Sie entziehen damit Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleichen Maßen Freiheiten. Den einen das (manchmal) grenzenlose Verfügen über die Zeit der Anderen, den Anderen die eigenverantwortliche Einteilung ihrer Tätigkeiten in einer modernen Arbeitswelt, was viel mit gegenseitigem Vertrauen zu tun hat.

    Es ist ein absolut arbeitnehmerfreundliches Urteil, weil es Beschäftigten helfen kann, gesetzlich garantierte Rechte besser durchzusetzen. Zwar wird von Kritikern als Folge ein wahres Bürokratiemonster an die Wand gemalt, das nicht in diese Zeit passt. Aber dies klingt nach einer Schutzbehauptung, um weitermachen zu können wie bisher. Das weitreichende Urteil gäbe es vermutlich nicht, würden sich alle an grundlegende Rechte von Arbeitnehmern halten.

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