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Kommentar: Die Justiz macht im Fall Stadler keine gute Figur

Kommentar

Die Justiz macht im Fall Stadler keine gute Figur

Josef Karg
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    Die Staatsanwaltschaft geht im Fall Stadler zunächst einmal weiter von einem „dringenden Tatverdacht“ aus.
    Die Staatsanwaltschaft geht im Fall Stadler zunächst einmal weiter von einem „dringenden Tatverdacht“ aus. Foto: Armin Weigel, dpa

    Vier Monate musste der frühere Audi-Chef Rupert Stadler auf seine Entlassung aus der Untersuchungshaft warten. Denn bis heute hat er offenbar in den Gesprächen mit den Anklägern nicht zugegeben, dass er sich im Diesel-Skandal etwas wirklich Verurteilenswertes hat zuschulden kommen lassen.

    Der Manager hätte es sich auch leichter machen können, denn bei einem Schuldeingeständnis wäre er sofort auf freien Fuß gekommen. Dann hätte nämlich keine Verdunklungsgefahr mehr bestanden. Hat er aber nicht. Ob das ein Indiz dafür ist, dass er wirklich erst spät von den Machenschaften im Volkswagen-Konzern gewusst hat und unschuldig ist – man weiß es nicht.

    Die Staatsanwaltschaft geht zunächst einmal weiter von einem „dringenden Tatverdacht“ aus. Sie hat der Haftbeschwerde jetzt nur stattgegeben, weil Stadler keine dienstlichen Anweisungen mehr an andere Beschäftigte oder Whistleblower geben kann. Insgesamt gibt die Justiz im Diesel-Skandal keine wirklich gute Figur ab. Wer kommt von den früheren Vorständen in Haft, wer bleibt frei? Der frühere VW-Vorstand Martin Winterkorn dürfte jedenfalls mindestens genauso viel wie Stadler gewusst haben.

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