Der Gleichheitsgrundsatz ist ein Gut unserer Verfassung. Er besagt freilich nicht, dass alles und alle gleich behandelt werden müssen, sondern stellt klar, dass wesentlich Gleiches gleich zu behandeln ist - woraus sich ableitet, dass wesentlich Ungleiches unterschiedlich behandelt werden darf.
Ungeimpfte werden es unbequemer haben
Geimpfte und Ungeimpfte unterscheiden sich in der Corona-Krise wesentlich: Sie haben die schützende Impfung gewählt oder eben nicht. Um jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, geht es hier nicht. Die Impf-Entscheidung steht jedem frei. Es gibt aber ein übergeordnetes Interesse des Staates, die Impfquote so hochzubringen, dass die Pandemie schneller endet. Ungeimpfte werden es unbequemer haben, das ist die Botschaft der Ministerpräsidenten.
Der Staat lenkt in anderen Bereichen auch: Niemand muss einen Führerschein machen. Aber wer es nicht tut, darf nicht Auto fahren, weil dies aus staatlicher Sicht zu gefährlich wäre. Wer in einer Kita arbeiten will, muss sich gegen Masern impfen lassen. Jeder hat das Recht auf seine Impf-Entscheidung - aber nicht das Recht, dadurch gar keine Folgen zu spüren.