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Kommentar: Der Fall Sauter und Nüßlein: Fehlende Moral ist nicht strafbar

Kommentar

Der Fall Sauter und Nüßlein: Fehlende Moral ist nicht strafbar

Michael Stifter
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    Die beiden Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein (im Bild) haben mit Corona-Masken eine Menge Geld verdient.
    Die beiden Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein (im Bild) haben mit Corona-Masken eine Menge Geld verdient. Foto: Soeren Stache, dpa (Archivfoto)

    Alfred Sauter und Georg Nüßlein haben sich offenbar nicht strafbar gemacht, als sie ihre Kontakte nutzten, um an der Corona-Krise mitzuverdienen. Diese Einschätzung des Oberlandesgerichts wirft ein neues Licht auf die Aufarbeitung der Maskenaffäre – und zwar kein gutes.

    Moralisch bleiben die Deals fragwürdig. Das wussten auch die beiden damaligen CSU-Abgeordneten von Anfang an. Warum sonst hätten ihre millionenschweren Provisionen einen derart verschlungenen Umweg über Liechtenstein nehmen sollen?

    Die entscheidende Frage: Haben Sauter und Nüßlein als Abgeordnete gehandelt?

    Doch mangelnde Moral ist kein Straftatbestand. Die Justiz hat lediglich zu beurteilen, ob Sauter und Nüßlein Geld dafür kassiert haben, dass sie einem Maskenhersteller mithilfe ihres Mandats zu lukrativen Aufträgen verhalfen. Also zum Beispiel durch ihr Abstimmungsverhalten im Parlament. Das wäre Abgeordnetenbestechung.

    Die beiden Politiker beteuern aber, sie hätten lediglich als Anwalt und Berater fungiert. Nur wie soll man den Abgeordneten glasklar vom Geschäftsmann unterscheiden? Greift nicht jeder Politiker ganz automatisch auf sein Netzwerk zurück - auch wenn es um private Geschäft geht?

    Wenn Sauter und Nüßlein nun straffrei ausgehen, dann vor allem deshalb, weil die Gesetzeslage hier viel zu schwammig ist. Das ist der entscheidende Hebel, um ähnliche Geschäftemacherei in Zukunft zu verhindern.

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