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Kommentar: Das Verbot von „Combat 18“ kommt viel zu spät

Kommentar

Das Verbot von „Combat 18“ kommt viel zu spät

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    Polizisten und ein Polizeiwagen stehen vor einem Wohnhaus im Ortsteil Vieselbach. Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe „Combat 18“ verboten.
    Polizisten und ein Polizeiwagen stehen vor einem Wohnhaus im Ortsteil Vieselbach. Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe „Combat 18“ verboten. Foto: Jens-Ulrich Koch, dpa

    Das Überraschende am Verbot der rechtsextremistischen Organisation „Combat 18“ ist, dass es erst jetzt kommt: Dass Neonazis legal agieren konnten, die sich übersetzt „Kampfgruppe Adolf Hitler“ nennen und als „bewaffneter Arm“ des bereits lange verbotenen braunen Netzwerks „Blood and Honour“ bezeichneten, ist kaum nachvollziehbar. Das Verbot mag vielleicht nur ein Symbol sein, aber es ist Symbol einer wehrhaften Demokratie gegen eine nicht zu unterschätzende Bedrohung.

    Seehofer verbietet „Combat 18“: Die Gruppe ist ja kein Einzelfall

    Der damalige Innenminister Günther Beckstein warnte 2003 nach dem verhinderten Bombenanschlag auf die Grundsteinlegung der neuen Münchner Synagoge vor den Gefahren einer „Neuen Braunen Armee Fraktion“. Er ahnte nicht, dass sie längst in Form des NSU selbst in seiner Heimatstadt Nürnberg mordete. Das Terrortrio befolgte dabei genau das von „Blood and Honour “ propagierte Modell völlig anonymer Anschläge.

    Inzwischen radikalisieren sich Rechtsterroristen wie im Fall Halle anonym im Netz zu Einzeltätern, ähnlich wie Islamisten. Das macht die Terrorgefahr größer denn je.

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