Für die Bundesregierung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine peinliche Panne. Die Regierung muss die 2018 beschlossene Entschädigung der Kraftwerksbetreiber neu regeln. Grund sind Formalitäten und Handwerksfehler – und das bei einem so wichtigen Projekt wie dem Atomausstieg. So ist übersehen worden, dass die Zustimmung der EU fehlt.
Der Fall erinnert an den zurückgezogenen Bußgeldkatalog von CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer. Nur dass diesmal SPD-Umweltministerin Svenja Schulze versichert, zügig eine neue Regelung auf den Weg zu bringen. Der erratische, unter Kanzlerin Angela Merkel erst nach hinten geschobene und dann nach dem Unglück von Fukushima 2011 doch wieder beschleunigte Atomausstieg wird zur immer vertrackteren Geschichte.
Nicht einmal Eon, RWE und EnBW setzen noch auf Atomkraft
Eines ist das Urteil aber nicht: eine Abkehr vom Atomausstieg bis Ende des Jahres 2022. Daran hat die Regierung kein Interesse. Nicht einmal die Energieriesen Eon, RWE und EnBW fordern noch längere AKW-Laufzeiten. Die Konzerne kämpfen nur noch ums Geld, nicht mehr für die Atomkraft.
Lesen Sie dazu auch: Fritz Kuhn, ein Grüner der ersten Stunde
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.