Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Kommentar: Cybergrooming: Auch virtueller Missbrauch ist Missbrauch

Kommentar

Cybergrooming: Auch virtueller Missbrauch ist Missbrauch

Michael Pohl
    • |
    Mögliches Einfallstor Smartphone: Das sogenannte Cybergrooming kann Mädchen und Jungen gleichermaßen treffen.
    Mögliches Einfallstor Smartphone: Das sogenannte Cybergrooming kann Mädchen und Jungen gleichermaßen treffen. Foto: Silvia Marks, dpa

    Als Kanzlerin Angela Merkel vor sechs Jahren mit ihrem Satz „Das Internet ist für uns alle Neuland“ in die Geschichte einging, war ihr nicht nur im Netz der Spott sicher. Die traurige Wahrheit ist, Merkels in Zusammenhang mit US-Netzspionageprogrammen geäußertes Eingeständnis gilt für Polizei und Justiz in vielen Bereichen bis heute. Straftaten wie Kinderpornografie, Hass- und Cyberkriminalität sind durch die gigantischen neuen Möglichkeiten anonymer digitaler Vernetzung explodiert.

    In Chatrooms werden Kinder und Jugendliche bedrängt

    Dies gilt leider auch für neue Formen des Kindesmissbrauchs (ein hässliches deutsches Wort): Die sexuelle Belästigung von Kindern im Netz ist längst kein Randphänomen mehr, wie Ermittler seit Jahren warnen. Längst hat sie auch Chatbereiche populärer Computerspiele wie Fortnite erfasst, wo erwachsene Kriminelle sexuell Kinder und Jugendliche bedrängen und oft zu erpressen versuchen.

    Um beim Straftatbegriff zu bleiben: Auch virtueller Missbrauch ist Missbrauch. Die Opfer sind echt. Auch die Täter. Sie müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Dass der Bundestag nun das Instrumentarium erweitert, ist überfällig. Das Internet ist weder Neuland noch Wilder Westen.

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden