Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Kommentar: AfD-Klage gegen Seehofer: Urteil ist ein Rüffel, aber kein Maulkorb

Kommentar

AfD-Klage gegen Seehofer: Urteil ist ein Rüffel, aber kein Maulkorb

Stefan Lange
    • |
    Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, hat einen Rechtsstreit gegen die AfD verloren.
    Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, hat einen Rechtsstreit gegen die AfD verloren. Foto: Carsten Rehder, dpa

    Jetzt ist es amtlich: Horst Seehofer hätte ein Interview mit kritischen Äußerungen zur AfD nicht auf die Homepage seines Ministeriums stellen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte in seinem Urteil, dass der Bundesinnenminister nicht auf Ressourcen zurückgreifen und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf einsetzen darf, welche ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen. Dies verstoße gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletze die Antragstellerin, die Alternative für Deutschland, in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.

    Nun ist nicht einmal Horst Seehofer der Ansicht, dass Horst Seehofer alles richtig macht. Die Rüge aus Karlsruhe dürfte ihn aus diesem Grund kaum aufgeregt haben. Auch deshalb nicht, weil das Bundesverfassungsgericht lediglich ge-, ihn aber nicht verurteilt hat. Das Interview muss von der Homepage verschwinden, darüber hinaus hat der Richterspruch keine Konsequenzen.

    Trotz Niederlage vor Gericht: Kein Maulkorb für Horst Seehofer

    Wichtig an dem Urteil ist, dass die Richter dem Innenminister Seehofer auf die Finger geklopft, dem Parteipolitiker Seehofer aber keinen Maulkorb verpasst haben. Denn dessen Äußerungen, die AfD habe sich im Bundestag „staatszersetzend“ und „einfach schäbig“ verhalten, sind dem Urteil zufolge als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich für sich genommen nicht zu beanstanden. Und in der Tat gibt das Verhalten einiger AfD-Abgeordneter im Parlament zu kritischen Bemerkungen Anlass. Die Plenarprotokolle sind voll mit Äußerungen, die noch weiter unter die Gürtellinie zielen, als es die der politischen Konkurrenz tun.

    Vor zwei Jahren hatte Karlsruhe in der Sache CDU-Politikerin Johanna Wanka gegen die AfD bereits ein ähnliches Urteil gefällt. Die Partei, die aus ganz bestimmten Gründen gerne mal eine Überlastung deutscher Gericht beklagt, muss sich also fragen lassen, ob dieses Verfahren wirklich notwendig war. Aber ein Anruf beim Ministerium hätte der AfD natürlich nicht so viel Aufmerksamkeit eingetragen wie der Gang nach Karlsruhe.

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden