Wie das Gericht am Montag mitteilte, verhandelt das Bundesverfassungsgericht am Dienstag kommender Woche, also am 10. Juli, über die Eilklagen zum Euro-Rettungspaket. Da die Entscheidungen des ESM-Gremiums über Milliardenhilfen nicht demokratisch legitimiert seien, höhlen der Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt nach Auffassung der Kläger unter anderem das Haushaltsrecht des Bundestags aus.
Aufgabe von Souveränitätsrechten müsse durch Volksabstimmung legitimiert werden
Am späten Freitagabend hatten Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit den beiden Instrumenten zur Bewältigung der Euro-Schuldenkrise zugestimmt, woraufhin in Karlsruhe mehrere Eilanträgen, Verfassungsbeschwerden und Organklagen eingegangen waren. Einige Kläger sind der Meinung, dass das Euro-Rettungspaket ein wesentlicher Schritt zur weiteren europäischen Integration sei. Wegen der damit verbunden Aufgabe von Souveränitätsrechten müsse dies durch eine Volksabstimmung legitimiert werden. AFP