Wichtige Bauarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 sind bis auf weiteres gestoppt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gab einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) statt. Es geht um das Grundwassermanagement und den Artenschutz bei den Bauarbeiten. Das Gericht teilte am Freitag in Mannheim mit: "Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar."
Der VGH verlangt Nachbesserungen beim Thema Artenschutz. Dabei müsse der BUND eingebunden werden. Die Baumaßnahmen am Grundwasserkonzept müssten vorläufig unterbleiben, entschieden die Richter. Dieser Beschluss sei unanfechtbar.
Der BUND hatte dem Eisenbahn-Bundesamt vorgeworfen, bei einer Änderung des Grundwasserkonzepts der Baustelle gegen den Artenschutz verstoßen zu haben. Eine mögliche Gefahr für den Juchtenkäfer und für Vögel- und Fledermausarten sei nicht ausreichend geprüft worden; zudem hätte der BUND an dem Verfahren beteiligt werden müssen, hatte der Verband argumentiert. In der Verhandlung vor dem VGH am Donnerstag hatte die Bahn die Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Grundwassermanagement ist unverzichtbar für Stuttgart 21. Es soll den Bau des Tiefbahnhofs in einer weitgehend wasserfreien Grube garantieren. Ursprünglich plante die Bahn, drei Millionen Kubikmeter Wasser zu entnehmen und wieder in den Boden einzuleiten. Sie hat nach Bohrungen aber festgestellt, dass sie in der siebenjährigen Bauzeit 6,8 Millionen Kubikmeter abpumpen muss. dpa