Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Kirche: Bischof Tebartz-van Elst droht eine hohe Geldforderung

Kirche

Bischof Tebartz-van Elst droht eine hohe Geldforderung

    • |
    Das Bistum Limburg will Geld von seinem ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Die genaue Summe ist bisher noch unklar.
    Das Bistum Limburg will Geld von seinem ehemaligen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Die genaue Summe ist bisher noch unklar. Foto: Uwe Anspach, dpa (Archivbild)

    Das Bistum Limburg verlangt von seinem früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eine „materielle Wiedergutmachung“. Das bestätigte Bistumssprecher Stephan Schnelle unserer Zeitung. Manfred Grothe, der als Apostolischer Administrator das Bistum leitet, habe diese Frage bereits mehrfach, zuletzt im April 2015, im Vatikan vorgebracht. „Für den Herbst ist eine weitere Begegnung zu dieser Thematik geplant“, sagte Schnelle.

    Grothe hatte zuvor im März in einem Interview gefordert, Rom müsse Tebartz-van Elst verklagen, weil der „Entscheidungen getroffen hat, die zu Vermögensschäden geführt haben“. Der Ende März 2014 zurückgetretene Limburger Bischof hatte, so heißt es in einem Prüfbericht, aufgrund seiner Sonderwünsche den Bau des neuen Bischofssitzes in

    Laut einem Bericht geht es zum 3,9 Millionen Euro

    Nach einem Bericht der Bild geht es bei dem möglichen Schadenersatz um eine Summe von insgesamt rund 3,9 Millionen Euro, die das Bistum im Zusammenhang mit dem Bauprojekt habe abschreiben müssen. Schnelle zufolge lässt sich aus der Höhe der Abschreibung jedoch „nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden ist“.

    Weil das Bistum einer zivilrechtlichen Klage keine Erfolgschancen einräume, strebe es ein kirchenrechtliches Verfahren an. „Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe und auf welchem Wege Forderungen gegenüber dem emeritierten Bischof erhoben werden, kann nur im Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen“, sagte er. Grundsätzlich sei bei Rechtsakten gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig.

    Der Fall Tebartz-van Elst

    Der Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst - eine Chronologie:

    19. August 2012: Tebartz-van Elst sei erster Klasse nach Indien geflogen, um dort soziale Projekte zu besuchen, berichtet das Magazin «Der Spiegel». Das Bistum weist die Vorwürfe zurück.

    29. Mai 2013: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bischof wegen möglicher Falschaussage über seinen Flug nach Indien.

    28. Juni: Die umstrittene neue Bischofsresidenz hat nach Angaben des Limburger Bistums knapp 10 Millionen Euro gekostet - rund viermal so viel wie ursprünglich geplant. Der Bischof betont, dass der Bau schon 2007 vor seinem Antritt beschlossen worden sei.

    9. Juli: Das Bistum korrigiert die Gesamtkosten für die neue Residenz nach oben. Sie lägen deutlich über 10 Millionen Euro.

    25. August: Im Bistum beginnt mit einem Offenen Brief eine Unterschriftensammlung gegen die Amtsführung des Bischofs. Gefordert wird eine umfassende Aufklärung über die Kosten der Residenz.

    29. August: Das streng konservative «Forum Deutscher Katholiken» ruft zur Solidarität mit dem Oberhirten auf.

    1. September: Tebartz-van Elst bittet alle Gläubigen seines Bistums in einem Brief um Vertrauen und räumt Fehler ein.

    6. September: Gläubige überreichen dem Bischof ihren Offenen Protestbrief mit rund 4400 Unterschriften.

    9. September: Der päpstliche Gesandte Giovanni Kardinal Lajolo besucht Limburg. Der Bischof sichert wenige Tage später zu, alle Kosten für die Baumaßnahmen Prüfern zugänglich zu machen.

    23. September: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, kritisiert Tebartz-van Elst wegen der Finanzaffäre. Eine Kommission werde untersuchen, warum die Kosten für das neue Domizil explodierten.

    7./8. Oktober: Das Bistum beziffert die Kosten für den neuen Bischofssitz jetzt auf 31 Millionen Euro. Kritiker werfen dem Bischof Täuschung vor und fordern seinen Rücktritt.

    10. Oktober: Tebartz-van Elst verteidigt die Kostenexplosion. «Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche», sagt er der «Bild»-Zeitung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beantragt in Zusammenhang mit dem Flug nach Indien einen Strafbefehl.

    12. Oktober: Einem Medienbericht zufolge will der Bischof rasch nach Rom fliegen. Er wolle damit Erzbischof Robert Zollitsch zuvorkommen, der am Donnerstag mit Papst Franziskus über die Limburger Situation rede.

    13. Oktober: Der Druck auf Tebartz-van Elst wächst weiter: «Welt am Sonntag» und «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» berichten über bis zu 40 Millionen Euro Gesamt-Finanzbedarf für die Limburger Residenz und Versuche, die Kostenexplosion zu verschleiern. Der Bischof reist am Vormittag nach Rom - zu Gesprächen mit dem Papst.

    23. Oktober: Papst Franziskus verordnet dem Bischof eine mehrmonatige Auszeit, belässt ihn aber im Amt.

    26. März 2014: Franz-Peter Tebartz-van Elst kehrt nicht in sein Bistum zurück. Nach einer monatelangen Hängepartie nahm Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch des seit Oktober suspendierten Bischofs an.

    Vor fast genau einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Limburg bekannt gegeben, nicht gegen Tebartz-van Elst wegen des Vorwurfs der Untreue ermitteln zu wollen. Grund: Es handele sich um eine „innerkirchliche Angelegenheit“. Die Marburger Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski warf der

    Wie viel Geld soll Tebart-van Elst in Rim bekommen?

    Michael Sagebiel, der Leitende Oberstaatsanwalt, sagte unserer Zeitung: „Wir halten an unserer Entscheidung fest.“ Im Fall Tebartz-van Elst seien keine Kirchensteuermittel im Spiel gewesen, sondern Vermögen des Bischöflichen Stuhls. Mutmaßungen, politischer Druck habe zu der Entscheidung geführt, seien „absoluter Quatsch“.

    Tebartz-van Elst arbeitet seit März als „Delegat“ des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung in Rom. Dafür soll er etwa 3000 Euro erhalten. Vom Bistum bekommt er nach Angaben Schnelles 71,5 Prozent seines letzten Gehalts als Pension – dies könnten 6700 Euro sein. Mit dem Bischof sei aber eine „Anpassung“ vereinbart worden, wenn er „eine neue Lohnzahlung“ erhält. Im Moment werde geklärt, ob er in Rom überhaupt ein Gehalt bezieht.

    Was das Kirchenrecht sagt

    Das Vorgehen des Bistums Limburg, direkte Geldforderungen an einen Bischof zu stellen, bilde einen Präzedenzfall, hieß es gestern im Vatikan. Bei einem Verfahren gegen Tebartz-van Elst würde es, wie bei einem weltlichen Gericht, um zivilrechtliche Haftungsfragen gehen. Denn auch im Kirchenrecht gilt: Wer fahrlässig oder vorsätzlich Dritten finanziellen Schaden zufügt, kann in Haftung genommen werden.

    Kommt es zu einem Verfahren gegen einen Bischof, ist die „Rota Romana“, ein hohes Gericht im Vatikan, zuständig. mit dpa, epd

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden