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Kindergeld: Hintergrund: Das Milliardenspiel ums Kindergeld

Kindergeld

Hintergrund: Das Milliardenspiel ums Kindergeld

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    Im Streit ums Kindergeld geht es um viel Geld.
    Im Streit ums Kindergeld geht es um viel Geld. Foto: Patrick Pleul (dpa)

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist zwei Jahre alt. Es verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die dort üblichen Sozialleistungen auch EU-Bürgern zu gewähren, die im jeweiligen Land arbeiten. Kurz vor den Europawahlen hat es in Deutschland eine neue Debatte ausgelöst. Insbesondere die CSU dringt im Wahlkampfendspurt auf Regelungen, die Einwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt den automatischen Zugang zu Kindergeld, Hartz-IV-Leistungen oder Grundsicherung erschwert. Ausländer aus EU-Ländern sollen nur Daueraufenthaltsrecht erhalten, wenn sie in

    Kindergeld: Wer nicht in Deutschland lebt, ist im Fokus

    Dabei ist in der politischen Debatte schnell von Milliardenbeträgen die Rede. Beispiel Kindergeld. Diskutiert wird dabei nicht über die 1,5 Milliarden Euro jährlich für die rund 600 000 Kinder von EU-Ausländern, die hier ständig leben. Die CSU hat vielmehr jene gut 66 000 Kinder in den Fokus genommen, die nicht in Deutschland leben, deren Vater oder Mutter aber als voll steuerpflichtige Saisonarbeiter in Deutschland beschäftigt sind und deshalb für das erste und das zweite Kind 184 Euro im Monat (190 für das dritte, 215 Euro für jedes weitere) bekommt. In der Summe rund 200 Millionen Euro Kindergeld stehen ihnen zu.

    Die Milliardensummen ergeben sich erst, wenn man zurück- oder für die kommenden Jahre hochrechnet. Dazu noch eine Zahl: Jährlich gibt der Bund insgesamt 38,5 Milliarden Euro Kindergeld für rund 14,4 Millionen Kinder aus. Die 200 Millionen Euro für die Saisonarbeiter entsprechen 0,5 Prozent davon. Dennoch will die CSU Einschränkungen: „Die Höhe des Kindergeldes sollte abhängig sein vom Wohnort der Kinder und den dortigen Lebenshaltungskosten“, sagte Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.

    Nur Luxemburg zahlt noch mehr Kindergeld

    Bekommt ein EU-Ausländer deutsches Kindergeld, wird das mit der Leistung aus seiner Heimat verrechnet. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern sind die Leistungen relativ hoch. Nur Luxemburg zahlt mehr Kindergeld (185,60 Euro für ein Kind, 440,70 Euro für zwei Kinder). In Schweden steigt der Betrag mit der Zahl der Kinder: 120 Euro für ein Kind, 411 für drei und 218 für jedes weitere. In Österreich beginnt das Kindergeld bei 105,40 Euro in den ersten drei Lebensjahren und steigert sich schrittweise auf 152,70 Euro im 19. Lebensjahr; Familien mit zwei Kindern bekommen pro Kind zusätzlich 12,80 Euro (ab drei: 25,50 Euro).

    Am unteren Ende der Skala stehen Italien (38,73 Euro bei einem Jahreseinkommen von knapp 30 000 Euro, ab 43 000 Euro gibt es nichts mehr), Spanien (24,25), Polen (nach Alter und Einkommen gestaffelt zwischen 18,50 und 27,60 Euro) oder Griechenland (5,87 Euro für ein Kind, 48 Euro für vier Kinder).

    Nach Angaben der Bild-Zeitung zahlen die Jobcenter jährlich auch 1,3 Milliarden Euro Hartz-IV-Regelsatz (391 Euro pro Person und Monat) an rund 281 000 EU-Bürger aus Ost- und Südeuropa. Nach den neuesten verfügbaren Daten bezogen im dritten Quartal 2012 gut 10 000 EU-Bürger mit kleinen Kindern auch Elterngeld. Sie können ebenso das neue Betreuungsgeld beantragen, wenn sie ihr Kleinkind nicht in einer Kita betreuen lassen.

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