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Kassel/Frankfurt: Stephan Ernst bekommt Höchststrafe für Mord an Walter Lübcke

Kassel/Frankfurt

Stephan Ernst bekommt Höchststrafe für Mord an Walter Lübcke

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    Stephan Ernst im Fall des Mordes am ehemaligen Regierungspräsidenten W. Lübcke im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.
    Stephan Ernst im Fall des Mordes am ehemaligen Regierungspräsidenten W. Lübcke im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts. Foto: Boris Roessler, dpa

    Wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung die besondere Schwere der Schuld fest.

    Das Interesse am Prozess war groß. Journalisten warten auf Einlass in das Landgericht. Viele hatten hier bereits nachts angestanden, um einen Platz im Saal zu ergattern.
    Das Interesse am Prozess war groß. Journalisten warten auf Einlass in das Landgericht. Viele hatten hier bereits nachts angestanden, um einen Platz im Saal zu ergattern. Foto: Boris Roessler, dpa

    Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. 

    Stephan Ernst muss wegen des Mords an Walter Lübcke lebenslänglich ins Gefängnis, der Mitangeklagte erhält Bewährung

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ernst in der Nacht zum 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat. Der 47-Jährige handelte demnach aus einem rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Motiv. "Er projizierte Fremdenhass auf Dr. Lübcke." Der Politiker hatte 2015 in Ernsts Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt. 

    Große Prozesse gegen Rechtsextremisten in Deutschland

    Dem Prozess im Mordfall Walter Lübcke gingen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Rechtsextremisten in Deutschland voraus. Wichtige Urteile im Überblick: 

    Der "Bückeburger Prozess": 1979 werden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Rechtsextremisten wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Vier Angeklagte aus dem Umfeld des Hamburger Neonazis Michael Kühnen erhalten wegen Überfällen und Anschlagsplänen zwischen acht und elf Jahre Haft. 

    "Wehrsportgruppe Hoffmann": Karl-Heinz Hoffmann, der Gründer der 1980 verbotenen Wehrsportgruppe, wird 1986 wegen verschiedener Delikte zu über neun Jahren Haft verurteilt. Vom Doppelmord an einem jüdischen Verlegerpaar wird er vor dem Nürnberger Schwurgericht jedoch freigesprochen. 

    Kay Diesner: 1997 wird der Neonazi wegen Mordes an einem Polizisten und versuchten Mordes an einem weiteren Polizisten sowie einem linken Buchhändler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Lübecker Landgericht wirft ihm «menschenverachtende Verblendung» vor.

    "Gruppe Freital": Das Oberlandesgericht Dresden verhängt 2018 gegen die rechtsextreme «Gruppe Freital» Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Die acht Angeklagten werden unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes verurteilt.

    NSU-Prozess: Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe wird 2018 wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Über fünf Jahre wurden am Oberlandesgericht München die rassistischen Morde des sogenannten «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) zwischen 2000 und 2006 sowie der Mord an einer Polizistin verhandelt. 

    Anschlag von Halle: Voraussichtlich ab Juli 2020 muss sich Stephan B. nach dem versuchten Anschlag auf eine Synagoge und dem Mord an zwei Menschen vor dem Oberlandesgericht Naumburg verantworten. B. hatte im Oktober 2019 versucht, in der Synagoge ein Blutbad unter den dort versammelten Gläubigen anzurichten. (dpa)

    Freigesprochen wurde Ernst vom Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 hinterrücks niedergestochen und schwer verletzt zu haben. "Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.  Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen.

    Der Mitangeklagte Markus H. ist nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen. Denn Stephan Ernst belastete Markus H. zuletzt in einem Geständnis. Nach Aussage Ernsts sei H. mit am Tatort gewesen.

    Der Verteidiger (links) des Mitangeklagten Markus H., spricht zu Beginn der  Verhandlung mit seinem Mandanten.
    Der Verteidiger (links) des Mitangeklagten Markus H., spricht zu Beginn der Verhandlung mit seinem Mandanten. Foto: Boris Roessler, dpa

    Doch an dieser Version habe man angesichts von Widersprüchen und situativ angepassten Aussagen "erhebliche Zweifel", erklärte das Gericht. Ernsts Schilderungen seien nur im Bezug auf den eigenen Tatanteil glaubwürdig. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert. Die Familie des verstorbenen Walter Lübckes dagegen sprachen sich für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

    Stephan Ernst hat nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten

    Die Geständnisse Ernsts - wenn auch nicht glaubwürdig - wirkten sich trotzdem laut Sagebiel zu seinen Gunsten aus. Zwar habe das Gericht keinen Spielraum bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Festellung der besonderen Schwere der Schuld gehabt.

    Mit Schildern und Plakaten erinnern Demonstranten vor dem Landgericht an das Schicksal des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke.
    Mit Schildern und Plakaten erinnern Demonstranten vor dem Landgericht an das Schicksal des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke. Foto: Boris Roessler, dpa

    Aber Ernst habe nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten, Einfluss auf die mindestens zu verbüßende Strafe zu nehmen und Sicherheitsverwahrung zu vermeiden. Seit Juni vergangenen Jahres verhandelte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen Stephan Ernst und Markus H.

    Armin Laschet über Lübcke-Prozess: "Wir lassen uns unser Land von Rechtsterroristen und geistigen Brandstiftern nicht kaputt machen."

    CDU-Chef Armin Laschet hat nach dem Urteil dazu aufgefordert, Hass und Hetze im Alltag entschieden entgegenzutreten. "Denn dem bösen Wort folgt die verbrecherische Tat - das ist eine der schrecklichen Lehren aus dem Mord an unserem Freund Walter Lübcke", schrieb Laschet am Donnerstag in einem auf der CDU-Homepage veröffentlichten Beitrag. "Wir alle sind verantwortlich, für den friedlichen Zusammenhalt zu arbeiten - jede und jeder an seinem Platz."

    "Wir werden Walter Lübcke nicht vergessen", schrieb der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet.
    "Wir werden Walter Lübcke nicht vergessen", schrieb der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet. Foto: Marijan Murat, dpa

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mache Mut, sei aber auch zugleich Mahnung. "Wir lassen uns unser Land von Rechtsterroristen und geistigen Brandstiftern nicht kaputt machen." Das Urteil könne der Familie Lübcke den Schmerz nicht nehmen, bringe ihr aber hoffentlich ein wenig Ruhe und Frieden. "Wir werden Walter Lübcke nicht vergessen", schrieb Laschet.

    Opferbeauftragter der Bundesregierung fordert angesichts des Mords an Walter Lübcke besseren Schutz für Kommunalpolitiker

    Die Bundesregierung dringt indes auf einen besseren Schutz von Kommunalpolitikern. Nach dem Lübcke-Urteil muss nach Auffassung des Opferbeauftragten der Bundesregierung, Edgar Franke, die politische Aufarbeitung weitergehen. Dieser von Hass und Menschenverachtung getriebene Mord bleibe eine Mahnung, sagte er am Donnerstag einer Mitteilung zufolge. "Wir müssen die Demokratie auf allen Ebenen viel entschiedener schützen als bisher."

    Rechtsextremisten bedrohten all jene, die für die Demokratie einstehen. "Drohungen sind für viele, die sich politisch engagieren, beinahe Alltag geworden", sagte Franke. Immer wieder hätten sich Bürgermeister an ihn gewandt, die um ihre Familien fürchten. Gerade Kommunalpolitiker müssten viel besser geschützt werden als bisher - Ehrenamtliche wie Hauptamtliche.

    Das Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Morddrohungen sind in der Kommunalpolitik keine Seltenheit.
    Das Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Morddrohungen sind in der Kommunalpolitik keine Seltenheit. Foto: Swen Pförtner, dpa

    Die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichte am Donnerstag eine Studie, die sich mit den subjektiven Gewalterfahrungen von Kommunalpolitikern beschäftigt. Die Autoren führten dazu mit 50 Kommunalpolitikern ausführliche Interviews. Ein Drittel der Interviewten berichtete dabei von tätlichen Übergriffen, die Hälfte von Bedrohungen. Fast alle Studienteilnehmer wurden wegen ihres politischen Engagements eigenen Angaben zufolge beleidigt.

    "Ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker dürfen nicht alleine gelassen werden. Gewalterfahrungen sind kein Einzelfall. Dringend notwendig sind institutionelle Ansätze, um dem Problem der Gewalt gegen Kommunalpolitiker/innen zu begegnen und die Betroffenen zu stärken", sagte Mitautor Sebastian Bukow, Leiter der Inlandsabteilung der Heinrich-Böll-Stiftung. (dpa)

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