Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Das Bundeskabinett brachte eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll.
Bislang ist hier ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in minder schweren Fällen eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es beim Einbruch in Privatwohnungen künftig gar nicht mehr geben.
Union und SPD hatten sich bereits Ende März im Koalitionsausschuss auf schärfere Strafen bei Wohnungseinbrüchen in Privatwohnungen verständigt. Streit gab es in den vergangenen Wochen jedoch noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. Das verzögerte das Vorhaben.
Härtere Strafen für Einbrecher: Mindestens ein Jahr Haft für Einbruch
Vereinbart ist nun, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben.
Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen - und bei den Opfern traumatische Folgen haben können, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen.
Im Gesetzentwurf aus Maas' Ministerium heißt es, neben finanziellen Auswirkungen könne ein Wohnungseinbruch gravierende psychische Folgen haben und das Sicherheitsgefühl der Bewohner massiv beschädigen. Das bisherige Strafmaß werde dem nicht gerecht.
In Zukunft wird jeder Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung immer eine Mindeststrafe von einem Jahr zur Folge haben, sagte Maas. Außerdem werden wir den Ermittlern ermöglichen, auch in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage durchzuführen.
Allein die Gesetze zu verschärfen, werde aber nicht ausreichen, mahnte er. Entscheidend wird sein, dringend die Aufklärungsquoten zu erhöhen und die Täter möglichst schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben. Dazu seien mehr Polizisten nötig. Und: Wir wollen die Eigentümer und Mieter durch mehr staatliche Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziell unterstützen, die in einen besseren Einbruchschutz ihrer Wohnung investieren - etwa durch Alarmanlagen.
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