Die Bundesregierung will laut Justizministerin Christine Lambrecht den umstrittenen Begriff „Rasse“ rasch aus dem Grundgesetz streichen lassen und durch eine neue Formulierung zum Schutz vor Rassismus ersetzen. „Es besteht völlige Einigkeit darüber, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion. „Deshalb haben wir uns in der Bundesregierung darauf geeinigt, das Grundgesetz an dieser Stelle zu überarbeiten“, betonte sie.
"Wo von Rassen die Rede ist, leben Vorurteile und rassistische Hetze auf“"
„Im Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Rasse benachteiligt werden darf“, zitierte Lambrecht aus Artikel drei, Absatz drei. „Als unsere Verfassung 1949 geschrieben wurde, nahm man den Begriff auf, um sich klar von der Nazi-Rassenideologie zu distanzieren“, erklärte die Ministerin. „Die Verwendung des Begriffs kann aber aus heutiger Sicht zu Missverständnissen führen und wird deshalb zu Recht kritisiert“, betonte die SPD-Politikerin. „Wo von verschiedenen Rassen die Rede ist, leben heute vor allem Vorurteile und rassistische Hetze auf“, sagte Lambrecht.
Regierung will andere Formulierung
Der Begriff dürfe jedoch nicht ersatzlos aus der Verfassung entfernt werden, kündigte die Bundesjustizministerin an. „Das Grundgesetz muss vor Rassismus schützen, ohne dabei von „Rasse“ zu sprechen“, betonte Lambrecht. „Wichtig ist, dass dabei der gleiche Schutz wie bisher gewährleistet ist und die Betroffenen dies nicht als Verschlechterung empfinden“, fügte sie hinzu. „Ich setze mich weiter für eine möglichst baldige Änderung ein“, erklärte die Ministerin die zusammen mit
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Erste Vorschläge existieren bereits
Unter anderem Hamburg hat als Bundesland bereits einen Entwurf für eine entsprechende Änderung von Artikel drei vorgelegt, der kommende Woche in den Bundesrat eingebracht werden solle. Demnach soll der Absatz umformuliert werden, und das Wort rassistisch“ an anderer Stelle das Wort „Rasse ersetzen“.
Im Entwurf heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Aktuell lautet der Satz des Grundgesetz-Artikels: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
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