Als wir Claudia Roth im Herbst zum Doppelinterview mit Renate Künast treffen, geht es um Hetze im Internet, der die beiden Grünen-Politikerinnen besonders häufig ausgesetzt sind. "Aus Worten werden ganz schnell Taten", lautet die Überschrift des Textes, der wiederum Roland Tichy tätig werden lässt. Der Journalist, der einen Internetblog namens Tichys Einblick samt Monatsmagazin betreibt, verklagt Roth.
Roth spricht von Falschbehauptungen als Geschäftsmodell
Anlass ist folgender Satz der Politikerin aus unserem Interview: "Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs." (Das ganze Interview finden Sie hier: Künast und Roth: "Manches geht nicht spurlos an dir vorbei")
Tichys Anwalt geht nun gegen die Aussage, das Geschäftsmodell seines Mandanten beruhe auf Falschbehauptungen, vor. In dem Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht geht es um die Frage, ob es sich dabei um eine zulässige Meinungsäußerung handelt – oder um eine Tatsachenbehauptung. Zum Prozessauftakt ließ das Gericht durchblicken, dass Tichys Unterlassungsantrag wohl abgewiesen wird, da "kein Zeugenbeweis dazu geeignet ist, hier wahr oder unwahr zu beweisen".
Tichy legt in seinem Blog nach
Der Journalist gibt sich aber nicht so einfach geschlagen. Auf seiner Internetseite beklagt der 64-Jährige, dass Roth nicht persönlich zur Verhandlung erschien, sondern sich von ihrem Anwalt vertreten ließ. "Ein klein wenig habe ich mich auf die neueste großflächige Blumendekoration in Form der Madame Vize gefreut", schreibt er. Eine Anspielung auf die Vorliebe der Politikerin für bunte Klamotten. "Sie ist der Typ, der öffentlich pöbelt, aber den Angepöbelten nicht gerne in die Augen schaut", kritisiert Tichy und wirft der Bundestagsvizepräsidentin vor, ihrem Amt demonstrativ zu schaden.
Auch Henryk M. Broder klagt gegen Roth
Roth war übrigens in offizieller Mission als Vertreterin des Bundestags in Paris unterwegs. Zur juristischen Auseinandersetzung mit Tichy sagt sie unserer Redaktion: "In einem Rechtsstaat wie Deutschland gehört es sich nun, die Gerichte ordentlich arbeiten zu lassen und das Urteil abzuwarten. Daran möchte ich mich halten."
Das Urteil soll am 13. Februar fallen. Doch damit ist die Sache noch nicht erledigt. Auch der Publizist Henryk M. Broder, der unter anderem für das Internetportal "Achse des Guten" schreibt und Tichy im Stuttgarter Gerichtssaal moralischen Beistand leistete, hat Roth verklagt.
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