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Justiz: Heckler&Koch muss Millionen-Strafe zahlen

Justiz

Heckler&Koch muss Millionen-Strafe zahlen

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    Waffen der Firma Heckler und Koch.
    Waffen der Firma Heckler und Koch. Foto: Wolfgang Kumm

    Zehn Monate nach Prozessbeginn ist in Stuttgart im Heckler&Koch-Prozess um unrechtmäßige Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen das Urteil gegen ehemalige Mitarbeiter gesprochen worden: Zwei der fünf Angeklagten, eine damalige Sachbearbeiterin und ein Vertriebschef erhalten Bewährungsstrafen von 17 und 20 Monaten, dazu Sozialstunden beziehungsweise eine Geldstrafe. Drei weitere Angeklagte werden freigesprochen. Nicht so glimpflich geht es für das Oberndorfer Rüstungsunternehmen selbst aus: Es muss den kompletten Bruttoumsatz der fraglichen Waffenverkäufe in den Jahren 2006 bis 2009 zurückzahlen: 3,7 Millionen Euro. Bei einem Jahresumsatz von knapp 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe für den mittelständischen Waffenbauer, der zuletzt Verluste schrieb.

    Waffengegner ist empört

    Von einer „dunklen und einer hellen Stunde“ spricht anschließend Rüstungs- und Waffengegner und Prozessinitiator Jürgen Grässlin: „Zum ersten Mal wurde ein deutsches Rüstungsunternehmen für seine Waffenexporte verurteilt“, lobt Grässlin. „Aber dass die Geschäftsführer hier frei herauslaufen und die Opfer vor Gericht keine Rolle gespielt haben, ist ein Skandal.“ Das baden-württembergische Unternehmen selbst bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als „nicht nachvollziehbar“.

    TV-Magazin brachte den Prozess ins Rollen

    Dem Prozess vorausgegangen waren achtjährige Ermittlungen. Ins Rollen gebracht hatte den Fall 2010 ein Bericht des TV-Magazins „Report“. Im Zentrum standen gezielte Manipulationen an den sogenannten „Endverbleibserklärungen“, in denen Zielort und Verwendung der verkauften Waffen festgehalten werden müssen. Erst durch diese Manipulationen konnte Heckler & Koch rund 4600 Sturmgewehre des Typs G-36 sowie Maschinenpistolen und Munitionsmagazine an die Polizei in vier mexikanischen Bundesstaaten verkaufen, die wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen auf der Verbotsliste für Waffenverkäufe stehen.

    Richter Frank Maurer, Vorsitzender der 13. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart, macht klar: „Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik und Rüstungsunternehmen.“ Es gehe nicht darum, was als richtig empfunden wird, sondern um das Recht. „Und wenn kein Verstoß nachgewiesen werden kann, müssen wir freisprechen“, erklärt Maurer. Ein Raunen ist im Gerichtssaal zu hören.

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