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Jan Böhmermann: Schmähgedicht auf Erdogan: So geht es im Fall Böhmermann weiter

Jan Böhmermann

Schmähgedicht auf Erdogan: So geht es im Fall Böhmermann weiter

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    Wird Böhmermann der Prozess gemacht oder nicht?
    Wird Böhmermann der Prozess gemacht oder nicht? Foto: Robert Ghement (dpa)

    In der Affäre um den Satiriker Jan Böhmermann wird ein mögliches Strafverfahren im Auswärtigen Amt kritisch gesehen. "Wir sind skeptisch, ob das Strafrecht der richtige Weg sein kann", verlautete am Dienstag aus dem Umfeld von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD).

    Die Türkei verlangt, dass Böhmermann wegen eines "Schmähgedichts" über Staatschef Recep Tayyip Erdogan strafrechtlich verfolgt wird. Die Bundesregierung prüft deshalb, ob sie die Staatsanwaltschaft ermächtigt, Böhmermann wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts zu verfolgen. Erdogan hat zudem in Mainz, dem Sitz des ZDF, als Privatperson einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.

    Steffen Seibert: Die Prüfung dauert ein paar Tage

    "Von einer Hängepartie hat niemand etwas", hieß es aus dem Außenministerium. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Montag gesagt, die Prüfung werde ein paar Tage, aber nicht Wochen dauern. Für eine Strafverfolgung ist in Fällen der möglichen Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten laut Strafgesetzbuch neben dem Strafverlangen der Türkei eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung nötig.

    SPD-Vize Ralf Stegner forderte auf Twitter: "Finger weg von unserer Freiheit der Meinungsäußerung, Presse, Kunst und Kultur! Gilt für Potentaten anderswo, aber auch für Bundeskanzlerin!" CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt mahnte zur Mäßigung. "Ich glaube, dass wir das Ganze nicht überhöhen sollten. Das soll sich nicht zu einer Staatsaffäre ausweiten. Wir haben in unserem Land Meinungs- und Pressefreiheit", sagte sie am Dienstag in Berlin.

    Böhmermann hatte das Gedicht in seinem ZDF-"Neo Magazin Royale" präsentiert und für Erdogan bewusst beleidigende Formulierungen benutzt. Damit wollte er nach eigener Darstellung die Unterschiede zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich machen, wie er in seiner Sendung vom 31. März erläutert hatte.

    Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht enden

    Nach Einschätzung des Hamburger Medienrechtlers Stefan Engels hat der Fall das Zeug, durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Am Ende müsse das höchste deutsche Gericht womöglich Grenzen völlig neu definieren, sagte Engels. "Ich habe einen Fall in dieser Zuspitzung noch nicht erlebt." Das Spannende daran sei, dass Böhmermann Erdogan mit seinem "Schmähgedicht" nach eigener Aussage gar nicht schmähen, sondern lediglich ein Beispiel dafür geben wollte, wie eine Schmähung aussehen würde. Das müsse bei der Bewertung berücksichtigt werden.

    Böhmermanns ZDF-Kollege Oliver Welke, Moderator der satirischen heute-show, attackierte die Kanzlerin. Zu einem "Fall Böhmermann" sei die Sache erst geworden, als sich Angela Merkel (CDU) dazu habe zitieren lassen, sagte Welke der Bild-Zeitung am Dienstag. "Ein großer Fehler, der ihr hoffentlich leidtut." Merkel hatte über ihren Regierungssprecher mitteilen lassen, dass sie Böhmermanns Schmähgedicht "bewusst verletzend" finde.

    Welke: Kanzlerin hat sich "schlecht verhalten"

    "In dem Fall hat sich ausschließlich die Kanzlerin schlecht verhalten", betonte Welke. "Man kann nicht zuerst nichts sagen zum Einbestellen des deutschen Botschafters in Ankara nach dem Fall extra 3. Und sich dann quasi als oberste deutsche Fernsehkritikerin zu Böhmermann äußern - das geht gar nicht!" Erdogans Protest an der NDR-Satiresendung "extra 3" war der Auslöser für Böhmermanns Schmähgedicht. (dpa)

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