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Jamaika gescheitert: Neuwahlen, Minderheitsregierung oder GroKo? Das sind die Optionen

Jamaika gescheitert

Neuwahlen, Minderheitsregierung oder GroKo? Das sind die Optionen

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    Auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wartet nach dem Jamaika-Aus viel Arbeit.
    Auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wartet nach dem Jamaika-Aus viel Arbeit. Foto: Wolfgang Kumm (dpa)

    Die Verhandlungen über eine Jamaika-Regierung in Deutschland nach der Bundestagswahl sind gescheitert. Die FDP brach die Gespräche am Sonntag ab. Hier die Erklärung von Christian Lindner im Wortlaut.

    Alle Neuigkeiten nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen lesen Sie hier in unserem News-Blog.

    Die SPD betonte am Sonntag erneut, keine Koalition mit der Union eingehen zu wollen. Weitere Reaktionen finden Sie hier.

    • Die Verhandlungen über eine Jamaika-Regierung in Deutschland nach der Bundestagswahl sind gescheitert. Die FDP brach die Gespräche am Sonntag ab. Hier die Erklärung von Christian Lindner im Wortlaut.
    • Alle Neuigkeiten nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen lesen Sie hier in unserem News-Blog.
    • Die SPD betonte am Sonntag erneut, keine Koalition mit der Union eingehen zu wollen. Weitere Reaktionen finden Sie hier.

    Option 1: Große Koalition

    Eine schwarz-rote Koalition ist rechnerisch möglich. Theoretisch könnten CDU, CSU und SPD also Verhandlungen aufnehmen. Die SPD ist aber nicht bereit für eine Neuauflage der "GroKo". Am vergangenen Freitag schloss die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles eine große Koalition erneut aus. Auch Parteichef Martin Schulz sieht die SPD nur in der Opposition.

    Option 2: Minderheitsregierung

    Einer möglichen Koalition aus CDU/CSU und FDP fehlen 29 Sitze zur Mehrheit im Bundestag. Schwarz-Gelb müsste also bei Abstimmungen auf Stimmen aus den anderen Fraktionen hoffen. Das Gleiche gilt für Schwarz-Grün; hier fehlen 42 Sitze zur Mehrheit. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist jedoch keine Freundin wechselnder, unsicherer Mehrheiten. Eine Minderheitsregierung hat es nach einer Bundestagswahl auch noch nie gegeben, eben weil sie so riskant ist. 

    Option 3: Neuwahlen

    Der Weg zu einer Neuwahl ist verschlungen - weil es die Verfassung so will. Vor eine Neuwahl unter den aktuellen Umständen hat das Grundgesetz nämlich die Kanzlerwahl gestellt.

    Der Bundespräsident muss zunächst jemanden für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Diese Person wird Kanzler(-in), wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages für sie stimmen ("Kanzlermehrheit"). Bisher wurden alle Kanzler der Bundesrepublik in diesem ersten Wahlgang gewählt.

    Findet der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit, beginnt die zweite Wahlphase. Der Bundestag hat jetzt zwei Wochen Zeit, sich mit absoluter Mehrheit auf einen Kanzler zu einigen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt, ebenso wenig die Zahl der Kandidaten. Dem Bundestag steht es also frei, die zwei Wochen ungenutzt verstreichen lassen - oder etwa fünfzehn Mal zu versuchen, einen Kandidaten zu wählen.

    Kommt auch in diesen zwei Wochen keine Kanzlermehrheit zustande, beginnt die dritte Wahlphase. In diesem letzten Wahlgang reicht schon die relative Mehrheit. Gewählt ist also, wer von allen Kandidaten die meisten Stimmen gewinnt.

    Nun muss wieder der Bundespräsident handeln. Wird jemand nur mit relativer Mehrheit gewählt, kann der Bundespräsident sie zur Kanzlerin oder ihn zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennen - er kann aber auch den Bundestag auflösen. Innerhalb von 60 Tagen muss es dann Neuwahlen geben.  afp, AZ

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