Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Häusliche Gewalt: Istanbul Konvention: Welche Gesetze schützen Frauen vor Gewalt?

Häusliche Gewalt

Istanbul Konvention: Welche Gesetze schützen Frauen vor Gewalt?

    • |
    Die Istanbul Konvention schreibt etwa vor, Gewalttäter sofort Kontaktverbote bekommen sollen.
    Die Istanbul Konvention schreibt etwa vor, Gewalttäter sofort Kontaktverbote bekommen sollen. Foto: Fredrik Von Erichsen, dpa, AZ-Infografik

    Wer sich mit dem Thema häusliche Gewalt und dem Schutz von Frauen vor Gewalt befasst, stößt früher oder später auf einen Begriff: Istanbul Konvention. Das ist der Name eines Vertragswerks, das regelt, wie Frauen vor Gewalt geschützt werden sollen. Auch Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben. Aber was steht eigentlich darin?

    Seit wann gibt es die Istanbul Konvention und seit wann gilt sie auch in Deutschland?

    Die Istanbul Konvention wurde im Jahr 2011 ausgearbeitet und ist im Jahr 2014 in Kraft getreten. Sie ist ein Vertragswerk, das der Europarat auf den Weg gebracht hat. Insgesamt haben 46 Staaten den Vertrag unterzeichnet. Das heißt: Diese Staaten stimmen grundsätzlich zu, dass das, was in der Istanbul Konvention steht, richtig ist. Geltendes Recht sind die einzelnen Artikel allerdings nur in 34 Staaten. Sie haben den Vertrag auch ratifiziert - also in nationales Recht umgewandelt. Deutschland hat das 2017 getan.

    Worum genau geht es in der Istanbul Konvention?

    Eigentlich heißt der Vertrag "Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen"- doch weil er in Istanbul unterzeichnet wurde, wird er Istanbul Konvention genannt. Hauptanliegen der Konvention ist es, Frauen vor Gewalt zu schützen - oder anders ausgedrückt: Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt zu bekämpfen. Denn es gibt Gewalttaten, die vor allem Frauen betreffen. Dazu zählen neben häuslicher Gewalt vor allem sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Verstümmelung der weiblichen Genitalien und Zwangsehen. Im Vertragstext heißt es: "Gewalt gegen Frauen (...) bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben".

    Wie will die Istanbul Konvention Gewalt gegen Frauen verhindern?

    Ziel der Istanbul Konvention ist es, Strukturen zu schaffen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Dazu baut sie auf verschiedene Säulen. Zum einen stellt sie Regeln auf, wie ein Staat sich für Gleichberechtigung in der Gesellschaft einbringen soll - etwa durch Unterrichtsmaterialien, die bestimmte Rollenbilder thematisieren. Zum anderen enthält sie Maßnahmen, die zur Prävention von Gewalt getroffen werden müssen - etwa die Einrichtung von Frauenhausplätzen in ausreichender Anzahl oder sofortige Kontakt- und Näherungsverbote für Gewalttäter.

    Ein dritter Baustein ist die Anpassung der rechtlichen Lage in den jeweiligen Ländern - so soll es dort zum Beispiel Gesetze geben, die Vergewaltigung in der Ehe, Zwangsheirat oder Stalking unter Strafe stellen. Zudem muss jedes Land auch Statistiken führen, in denen Gewalttaten gegen Frauen aufgelistet. Und viertens setzt die Konvention auf Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in allen Einrichtungen, die mit Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun haben. Also etwa bei Ärzten, Erziehern, Lehrern oder Polizisten.

    Wie wird kontrolliert, ob sich die Mitgliedstaaten auch an das halten, was in der Istanbul Konvention steht?

    Dafür gibt es ein Expertengremium, das länderübergreifend arbeitet - es heißt Grevio. Deutsches Mitglied in diesem Gremium ist Sabine Kräuter-Stockton. Sie erzählt, dass alle Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben, überprüft werden. In Deutschland läuft dieses Verfahren gerade. Dazu legt zum einen die Regierung einen Bericht vor, welche Maßnahmen sie ergreift um Frauen vor Gewalt zu schützen, zum anderen gibt es Berichte von gemeinnützigen Organisationen, die sich mit dem Thema befassen. Diese Berichte werden von den Grevio-Experten geprüft. Anschließend reist eine Delegation in das Land, um sich von bestimmten Punkten selbst einen Eindruck zu verschaffen.

    Am Ende gibt es wiederum eine Bewertung der Maßnahmen des jeweiligen Landes. "Wir können zwar keine Sanktionen verhängen, aber wir können eine Art Zeugniss ausstellen, die Mängel aufzeigen, aber auch loben. Und die wenigsten Länder wollen eine Rüge bekommen, sondern lieber Lob", erzählt Kräuter-Stockton.

    Bringen diese Kontrollen wirklich etwas?

    Zum Teil schon. Manche Länder - dazu zählt auch Deutschland - haben etwa wegen der Istanbul Konvention ihr Sexualstrafrecht angepasst. Sabine Kräuter-Stockton nennt ein Beispiel: Früher sei in vielen Ländern rechtlich erst von einer Vergewaltigung ausgegangen worden, wenn eine Frau mit Gewalt oder anderen Methoden zum Sex gezwungen wurde. "Das hat sich in vielen Ländern geändert. Jetzt zählt die Tat als Vergewaltigung, wenn das Einverständnis fehlt." Generell seien in vielen Ländern mehr Gewalttaten gegen Frauen auch als Straftaten eingestuft worden, heißt es in einem Grevio-Bericht. So hätten etwa Albanien, Portugal und Montenegro den Straftatbestand des Stalkings eingeführt.

    Dazu hätten manche Länder auf Grund des Vertrages auch Aktionspläne erstellt und arbeiteten an der Umsetzung, wie sie Frauen besser vor Gewalt schützen können. Andere Länder schaffen mehr Plätze in Frauenhäusern. Manche haben spezielle Trainingspläne für alle Berufsgruppen verfasst, die mit von Gewalt betroffenen Frauen arbeiten.

    Welche Mängel fallen bei der Kontrolle der Länder häufig auf?

    Ein Problem, das sie in vielen Ländern beobachtet hätten, sei eine unzureichende Datenerfassung. Die meisten Länder erfassen zwar Gewalt zwischen Eheleuten oder sexualisierte Gewalt. Aber: "Daten zu Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, oder auch zum Verhältnis der Verurteilungen zu den Anzeigen fehlen oft noch." Genauso würden in den Statistiken die Daten oft nicht nach Alter, Geschlecht, Verhältnis  zwischen Täter und Opfer aufgeschlüsselt. "Das ist ebenfalls problematisch", sagt Kräuter-Stockton.

    Die Statistik ist auch ein Punkt, den Heike Herold, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung, für Deutschland kritisiert. Ihr Verein erstellt zusammen mit anderen Organisationen den zweiten Bericht für Deutschland, der im Laufe des März fertig werden soll. Sie sagt außerdem, dass das Sorge- und Umgangsrecht in Deutschland noch im Sinn der Istanbul Konvention verbessert werden müsse. "Gewalttätigkeit in der Beziehung wird oft nicht berücksichtigt, wenn es um die Entscheidung geht, wer die Kinder sehen und betreuen darf", sagt sie. Aber Herold sieht die Istanbul Konvention auch als Chance, dass "die Beschäftigung mit Gewalt gegen Frauen nicht nur als Luxusaufgabe gesehen wird, sondern verpflichtend ist. Das legt ein strukturelles Problem offen."

    Ähnliches kann Sabine Kräuter-Stockton aus ganz Europa berichten. Die Länder, in denen die Istanbul Konvention gelte, seien sehr unterschiedlich. Aber: "Gewalt gegen Frauen und Diskriminierung von Frauen gibt es überall.“ Zwar seien statistisch gesehen häufiger Männer Opfer von Gewalttaten - aber eben auch sehr viel häufiger Täter. Wenn Frauen Opfer von Gewalt würden, sind ebenfalls meist Männer die Täter. "Das liegt auch daran, dass es in vielen Köpfen noch das traditionelle Bild der Unterordnung der Frau unter den Mann gibt", sagt sie. Das einzige, was also helfe, Gewalt gegen Frauen zu beenden, sei eine gleichberechtigte Gesellschaft.

    Hier bekommen von Gewalt Betroffene Hilfe:

    Bundesweites Hilfstelefon Gewalt gegen Frauen: 08000116016

    Hilfetelefon Gewalt an Männern: 08001239900

    Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116111

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden