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Iran lässt zwei Oppositionelle hinrichten

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Iran lässt zwei Oppositionelle hinrichten

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    Iran lässt zwei Oppositionelle hinrichten
    Iran lässt zwei Oppositionelle hinrichten Foto: DPA

    Die elf Verurteilten waren zumeist während der Demonstrationen gegen die umstrittene Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad festgenommen worden und gehören nach Informationen von ISNA monarchistischen Gruppen beziehungsweise den Volksmudschaheddin an, die von Teheran als Terrorgruppe eingestuft werden. Sie hätten einen Regierungsumsturz angestrebt. Beide Gruppen würden vom Ausland gesteuert, vor allem von den USA und Großbritannien.

    Bei den Hingerichteten handelt es sich um Arasch Rahmani-Pour und den 37-jährigen Mohammad-Reza Ali-Zamani, ein Monarchist und Mitglied einer exiliranischen Oppositionsgruppe. Er war im vergangenen Herbst als einer der ersten Oppositionellen nach den Protesten verurteilt worden. Das Auswärtige Amt in Berlin hatte damals erklärt, das Urteil gegen Ali-Zamani sei "ohne Rechtfertigung" und müsse "umgehend aufgehoben" werden.

    Die iranische Justiz macht nach eigenen Angaben einen Unterschied zwischen den gemäßigten Oppositionellen, die zwar gegen Präsident Ahmadinedschad sind, aber das islamische System nicht grundsätzlich infrage stellen und denjenigen, die einen Umsturz anstreben.

    Bei den letzten großen Protesten am 27. Dezember hatten erneut Zehntausende gegen Ahmadinedschad demonstriert. Sie werfen ihm Wahlbetrug vor. Die Opposition nutzt bei ihren Protesten oft offizielle Veranstaltungen der Regierung, um auf die Straße zu gehen.

    Der nächste offizielle Feiertag ist am 11. Februar, wenn der Iran den 31. Jahrestag der islamischen Revolution begeht. Die Polizei mahnte die Opposition bereits, diesen Tag nicht zu neuen Protesten zu nutzen. Die Zeit der Nachsichtigkeit sei vorbei.

    Der Iran ist nach China weltweit das Land mit den meisten Hinrichtungen. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wurden 2008 im Iran 346 Menschen exekutiert. In der Islamischen Republik kann die Todesstrafe unter anderen wegen Mordes, Vergewaltigung, bewaffneten Raubes und Drogenhandels verhängt werden.

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