Herr Dr. Rahmel, wie hat sich in den ersten drei Monaten des Jahres die Zahl der Organspenden in Deutschland verändert?
Dr. Axel Rahmel: Die ersten drei Monate des Jahres zeigen eine deutliche Steigerung der realisierten Organspenden gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Menschen, die nach ihrem Tod ihre Organe gespendet haben, ist um 16 Prozent auf 260 Organspender gestiegen. Das bedeutet, dass insgesamt 800 postmortal gespendete Organe im ersten Quartal für Transplantationen zur Verfügung standen, 77 Organe mehr als im Jahr 2019. Das sehen wir als ein positives Zeichen.
Worin liegen die Gründe für diese Entwicklung?
Dr. Rahmel: 2019 war ein weichenstellendes Jahr. Das Fundament für die positive Entwicklung hat insbesondere das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ gelegt, das am 1. April 2019 in Kraft getreten ist. Die Stärkung der Transplantationsbeauftragten, die aufwandsgerechtere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser, die Verbesserung der Abläufe und die Betreuung der Angehörigen sind entscheidende Meilensteine für eine positive Entwicklung der Organspende in Deutschland. Unterstützt und begleitet wird das Gesetz vom Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende. Er hilft dabei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in die Praxis umzusetzen, unterstützt aber auch eine stärkere gesellschaftliche Verankerung und Wertschätzung der Organspende in der Öffentlichkeit.
Dr Axel Rahmel: Coronavirus könnte sich auf Organspende auswirken
Was konkret bewirken diese Maßnahmen?
Dr. Rahmel: Wir schaffen damit die Voraussetzungen, dass in den Kliniken mehr an die Organspende gedacht und die Frage danach zu einem selbstverständlichen Bestandteil der medizinischen Versorgung von Patienten mit einer schweren Hirnschädigung wird. Unsere Aufgabe als Koordinierungsstelle ist es, die Krankenhäuser in allen Abläufen zur Organspende zu unterstützen und die gesetzlichen Maßnahmen gemeinsam in den Klinikalltag zu integrieren.
Wie nachhaltig ist der positive Trend bei den Organspenden?
Dr. Rahmel: Die Organspendezahlen unterliegen immer wieder Schwankungen. Wie sich Organspende und Transplantation in diesem Jahr weiterentwickeln werden, ist angesichts der Coronavirus-Pandemie ungewiss. Im März lag die Zahl der Organspender in Deutschland trotz der aktuellen Herausforderungen in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs, während in den europäischen Nachbarländern – insbesondere denen, die eine hohe Zahl von Covid-19-Patienten aufweisen – die Organspende im März zum Teil deutlich zurückgegangen ist. Derzeit stellt die Coronavirus-Pandemie unser gesamtes Gesundheitssystem vor bisher nicht gekannte Herausforderungen, die möglicherweise auch an der Organspende und Transplantation in Deutschland nicht spurlos vorbeigehen werden.
Wegen Coronavirus: Sicherheitsmaßnahmen bei Organspende erweitert
Wie groß ist Ihre Sorge, dass das Thema Organspende angesichts der Corona-Pandemie immer stärker in Vergessenheit gerät?
Dr. Rahmel: Zunächst gilt es, die aktuellen Herausforderungen für das Gesundheitswesen gemeinsam zu überwinden und dabei die Organspende und Transplantation nicht aus den Augen zu verlieren. Denn auch in Zeiten der SARS CoV-2-Pandemie gibt es Patienten, die dringend auf eine lebensrettende Organspende angewiesen sind. Das in den letzten Wochen gezeigte Engagement für die Organspende auf den Intensivstationen macht uns aber große Hoffnung, dass es nach dem Überwinden der aktuellen schweren Krise mit der Organspende weiter aufwärtsgeht und den vielen Patienten, die auf eine Transplantation hoffen, rechtzeitig geholfen werden kann.
Wie haben sich die Abläufe wegen der Corona-Pandemie verändert?
Dr. Rahmel: Für die Sicherheit der Organempfänger wurden die Untersuchungen vor einer Organspende erweitert. Neben den üblichen Tests sind eine sorgfältige Erhebung der Krankengeschichte in Bezug auf Covid-19-Risiken sowie ein negativer SARS-CoV 2-PCR -Befund Voraussetzung für eine Organspende. Zudem gelten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen und Risikoabwägungen für den Empfänger, wobei nun auch das Risiko einer möglichen COVID-19-Infektion nach der Transplantation berücksichtigt werden muss.
Zahl der beantragten Organspendeausweise hat sich verdoppelt
Welchen Effekt hatte die lebhafte Diskussion rund um die Bundestags-Abstimmung im Januar? Damals entschieden sich die Abgeordneten gegen eine doppelte Widerspruchslösung.
Dr. Rahmel: Wenn die medienwirksam geführte Debatte um beide Gesetzesentwürfe die Bevölkerung für das wichtige Thema Organspende dauerhaft sensibilisiert hat, ist schon viel gewonnen. Im Januar hat sich die Zahl der Organspendeausweise, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestellt wurden, erfreulicherweise auf 740.000 verdoppelt. Es wäre wünschenswert, dass sich die Bereitschaft zur Dokumentation des eigenen Willens für den Fall einer Organspende dauerhaft erhöht. Die persönliche Entscheidung zu Lebzeiten ist zu wichtig, um sie immer wieder zu verdrängen und aufzuschieben. Unser Anspruch als Koordinierungsstelle für die Organspende ist es, dem Willen des Patienten zu folgen und eine Organspende dann einzuleiten, wenn es der Verstorbene gewollt hat.
Organspende: "Bürde der Entscheidung lastet zu oft auf Angehörigen"
Was passiert, wenn eine Organspende möglich ist, der Verstorbene zu Lebzeiten aber keine eigene Entscheidung getroffen hat?
Dr. Rahmel: Voraussetzung für eine Organspende sind zunächst der eindeutig festgestellte Hirntod und die Zustimmung zur Organspende nach einem mehrstufigen Verfahren. Liegt keine schriftliche oder mündliche Zustimmung oder Ablehnung des Verstorbenen vor, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder aber in letzter Stufe nach ihren eigenen Vorstellungen. Die Bürde der Entscheidung lastet derzeit noch viel zu oft auf den Angehörigen. Nur knapp 16 Prozent der Verstorbenen, die für eine Organspende in Frage kommen, haben nach unseren Erhebungen ihre Entscheidung dazu schriftlich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten. Mehr als 40 Prozent der Ablehnungen gehen auf Angehörige zurück, die nicht wissen, was der Verstorbene wollte. Deshalb entscheiden sie sich dann oft gegen eine Organspende.
Kann das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, das Anfang 2022 in Kraft treten wird, dieses Problem lösen?
Dr. Rahmel: Es setzt dort an. Die wesentlichen Elemente des Gesetzes sind einerseits die differenzierte Aufklärung, andererseits die Möglichkeit, die persönliche Entscheidung in einem zentralen Register zu dokumentieren. Mit Umsetzung des Gesetzes können das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ und der Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende weiter unterstützt werden.
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