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Internet-Überwachung: Telekommunikationsfirmen kooperierten mit Geheimdienst

Internet-Überwachung

Telekommunikationsfirmen kooperierten mit Geheimdienst

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    Für NSA-Chef Keith Alexander ist die Sache klar: Die Tätigkeit seiner Organisation wird falsch dargestellt.
    Für NSA-Chef Keith Alexander ist die Sache klar: Die Tätigkeit seiner Organisation wird falsch dargestellt. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

    Kräftige Unterstützung beim Abgreifen von Daten: Private Telekommunikationsanbieter haben Medienberichten zufolge weitaus enger mit dem britischen Geheimdienst GCHQ zusammengearbeitet als bislang bekannt.

    Beim Ausspähen des weltweiten Internetverkehrs habe die Sicherheitsbehörde gleich mit mehreren großen Firmen zusammengearbeitet, berichten die  Süddeutsche Zeitung und der NDRunter Berufung auf Dokumente des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden aus dem Jahr 2009. Ob die Kooperation noch immer andauert, ist unklar.

    In den Unterlagen werden demnach neben den internationalen Telekommunikationsfirmen British Telecom, Verizon und Vodafone auch die Netzwerkbetreiber Viatel, Global Crossing und Level 3 Interoute als Schlüsselpartner der GCHQ genannt - allerdings jeweils unter Decknamen.

    Unternehmen entwickelten auch eigene Programme

    Lexikon der Spähaffäre

    Prism, Tempora, XKeyscore: Die Geheimdienste verwenden eine ganze Reihe von Systemen, um uns massenhaft auszuspähen. Ein kleines Lexikon:

    PRISM: Ist der Codename eines US-Geheimdienstprogramms, das zum Inbegriff der gesamten Spähaffäre wurde. Der Name steht für «Planning Tool for Resource Integration, Synchronization and Management» («Planungswerkzeug für Quellenintegration, -synchronisierung und -management).

    Es ist bislang nicht ganz klar, wie das Programm funktioniert. Nach den von Snowden übergebenen Dokumenten erlaubt oder organisiert «Prism» den Zugriff auf die Daten von Nutzern großer US-Internetfirmen wie Microsoft, Google oder Facebook. Experten gehen davon aus, dass die US-Dienste verdachtsunabhängig große Mengen an Nutzerdaten speichern. Die gespeicherten Daten werden dann mit Filterbegriffen durchsucht.

    XKEYSCORE: Ein weiteres Spähprogramm der NSA. Der Verfassungsschutz räumte ein, es «testweise» einzusetzen. Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich dabei um eine Art Datenbank, mit der die von der NSA gesammelten Daten durchsucht und zu Tabellen gebündelt werden können.

    Demnach kann «XKeyscore» unter anderem auf die von einer bestimmten Person benutzten Telefonnummern und Emailadressen, aber auch auf konkrete Mitschnitte von Internetaktivitäten zugreifen. Medienberichten zufolge lassen sich mit dem Programm eventuell Begriffe rekonstruieren, die jemand in die Google-Suchmaschine eingegeben hat.

    TEMPORA: So lautet der Deckname eines Überwachungsprogramms des britischen Geheimdienst GCHQ, das auf das Abgreifen von Daten an Seekabeln zielt. Durch diese Glasfaserverbindungen fließt der weit überwiegende Teil der heutigen globalen Kommunikation per Telefon und Internet.

    »Tempora» erlaubt es demnach, diesen Informationsbrei in gigantischen Pufferspeichern zu sammeln und daraus Emails, Telefonate und Videochats zu rekonstruieren. Die Daten können einige Tage, einzelne Informationsteile wie Absender und Empfänger wochenlang gespeichert werden. Mit der entsprechenden Software können so nachträglich Nachrichten von Verdächtigen gefunden oder die Stimmen von Gesuchten identifiziert werden.

    DE-CIX: Ein großer Internetknoten in Frankfurt am Main, bei dem es sich den Berichten zufolge um ein bevorzugtes Ziel der NSA-Spionage in Deutschland handeln soll. DE-CIX ist eine Art großer Weiche, an der Internetverkehr aus diversen einzelnen Provider- und Datennetzen zusammenfließt und verteilt wird.

    G-10-GESETZ: So heißt ein Gesetz in Deutschland, das den Zugriff der deutschen Nachrichtendienste auf Telekommunikationsdaten regelt. Vollständig heißt es «Gesetz zu Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses». Da dieses in Artikel 10 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich fixiert ist, lautet die Kurzform G-10-Gesetz.

    Es verpflichtet Postanbieter sowie Telekom- und Internetkonzerne, den Verfassungsschutzämtern, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr auf Verlangen Sendungen zu übergeben und ihnen die Aufzeichnung und Überwachung der Telekommunikation technisch zu ermöglichen. Laut Gesetz dürfen die Dienste derartige Maßnahmen unter anderem zur Abwehr einer «drohenden Gefahr» für die demokratische Grundordnung oder seitens des BND etwa im Kampf gegen Organisierte Kriminalität beantragen. Genehmigt werden diese nicht von Gerichten, sondern von einer Kommission aus zehn Bundestagsabgeordneten, der sogenannten G-10-Kommission.

    Die Unternehmen hätten offenbar nicht bloß Zugang zu ihren weltweit gespannten Datennetzen gewährt, sondern teilweise auch eigene Computerprogramme entwickelt, um dem Geheimdienst das Abschöpfen der Informationen zu erleichtern. Ein Großteil der Überwachungsarbeit sei damit an private Unternehmen delegiert worden.

    Mit den Snowden-Dokumenten konfrontiert, hätten die meisten der Firmen auf Gesetze verwiesen, die sie unter bestimmten Umständen zur Herausgabe von Daten an Regierungen verpflichteten. Ein Sprecher von Viatel erklärte den Berichten zufolge, sein Unternehmen kooperiere nicht mit dem britischen Geheimdienst und gewähre auch keinen Zugang zur eigenen Infrastruktur oder Kundendaten. AZ/afp

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