Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Innere Sicherheit: Minister suchen Kompromiss bei der Datenspeicherung

Innere Sicherheit

Minister suchen Kompromiss bei der Datenspeicherung

    • |
    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich suchen einen Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung. Foto: Wolfgang Kumm / Archiv dpa
    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich suchen einen Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung. Foto: Wolfgang Kumm / Archiv dpa

    Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) treffen sich am Abend in Berlin, hieß es aus mehreren informierten Kreisen. Es wird allerdings keine Einigung in diesem koalitionsinternen Dauerstreit erwartet.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt. Für eine Neuregelung ist die Justizministerin zuständig. Sie will Telekommunikationsdaten nur nach konkreten Anlässen speichern, um sie Ermittlern bei Bedarf zur Bekämpfung der Kriminalität zur Verfügung zu stellen. Für IP-Adressen von Computern sieht sie eine pauschale Speicherfrist von sieben Tagen vor. Dagegen fordert Friedrich mit Verweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie, dass die Daten pauschal sechs Monate lang gespeichert werden.

    Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung eine letzte Frist zur Neuregelung bis zum 26. April gesetzt. Danach könnte Brüssel die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Letztlich drohen hohe Strafzahlungen.

    Während Leutheusser-Schnarrenberger darauf hofft, dass die EU-Richtlinie bald überarbeitet und damit auch die sechsmonatige Speicherfrist hinfällig wird, pocht Friedrich auf die Umsetzung. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dringt auf eine Lösung. Am Montag hatte Friedrich offiziell den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger abgelehnt und Änderungswünsche angemeldet, die auf eine sechsmonatige Speicherfrist hinauslaufen.

    "Deutschland darf nicht zum schwächsten Glied in der europäischen Sicherheitskette werden", sagte Friedrich der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch). "Dass sich die Bundesrepublik bewusst Vorgaben des europäischen Gesetzgebers widersetzt, ist nicht akzeptabel."

    Dagegen sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) der "Passauer Neuen Presse": "Es macht keinen Sinn, wenn uns die EU-Kommission jetzt mit einem Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof zu einer Umsetzung zwingen will. Es wäre besser, wenn die Kommission ihren neuen Vorschlag vorlegen würde, über den man dann reden müsste."

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appellierte an die Regierung, endlich eine Lösung zu finden. GdP-Chef Bernhard Witthaut sagte in Berlin: "Der Zwist zwischen zwei Kabinettsmitgliedern kann doch nicht dazu führen, dass ein wesentliches Instrument zur Verhinderung und Verfolgung von schweren Straftaten der Polizei zurzeit überhaupt nicht zur Verfügung steht, weil Verbindungsdaten nicht zugänglich oder gelöscht sind." Die Kanzlerin müsse eingreifen, so Witthaut. (dpa)

    EU-Richtlinie von 2006

    Fragen und Antworten des Bundesinnenministeriums zum Thema Vorratsdatenspeicherung

    Bundesjustizministerium zur Vorratsdatenspeicherung

    Fragen und Antworten des Bundesjustizministeriums

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden