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Innere Sicherheit: Lehren aus NSU-Versagen: Wie der Verfassungsschutz besser werden soll

Innere Sicherheit

Lehren aus NSU-Versagen: Wie der Verfassungsschutz besser werden soll

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    Innenminister Thomas de Maizière stellte gestern in Berlin den Gesetzentwurf zur besseren Zusammenarbeit im Verfassungsschutz vor.
    Innenminister Thomas de Maizière stellte gestern in Berlin den Gesetzentwurf zur besseren Zusammenarbeit im Verfassungsschutz vor. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus dem beispiellosen Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und reformiert die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder. Die Kompetenz des in Köln angesiedelten Bundesamtes wird deutlich gestärkt, gleichzeitig wird der Umgang mit V-Leuten zum ersten Male überhaupt auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt.

    Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und setzte damit zum Teil Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags um, der bereits in der letzten Legislaturperiode eine ganze Reihe von Vorschlägen erarbeitet hatte.

    Gesetzentwurf soll Verfassungsschutz schlagkräftiger machen

    „Dem Schock des Versagens folgte die Entschlossenheit zu Reformen und Veränderungen“, sagte de Maizière nach der Sitzung. So seien in der Vergangenheit bereits rund 230 Einzelprojekte im internen Bereich umgesetzt worden, um die Arbeit des Bundesamtes zu verbessern; zudem habe man in der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder gemeinsame Standards beispielsweise für das Führen von V-Leuten verabredet. Nun gelte es, in enger Abstimmung mit dem Justizressort und den Ländern die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Datenaustausch auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. „Wir geben den Diensten einen klaren Rahmen und setzen zugleich eindeutige Grenzen“, sagte der Innenminister.

    Wichtigste Neuerung ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Funktion als Zentralstelle gestärkt wird. Die Kölner Behörde soll die Zusammenarbeit der Länder koordinieren und die Erkenntnisse zentral auswerten. Mehr noch, auch im Falle von regional begrenzten, aber „gewaltorientierten Vorkommnissen“ erhält es das Recht, zwar mit Wissen, aber notfalls ohne Zustimmung der betroffenen Länder selber in die Beobachtung einsteigen und eigene Erkenntnisse sammeln zu können.

    Diese Ausweitung der Befugnisse stößt allerdings bei einigen Ländern auf Widerstand. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Amtschef Roger Lewentz (SPD), kündigte bereits harte Verhandlungen mit dem Bund an. De Maizière braucht aber die Zustimmung der Länder im Bundesrat nicht. Das Gesetz verpflichtet die Verfassungsschutzämter, dass sie alle relevanten Informationen austauschen und ihre Erkenntnisse ausführlicher als bisher in eine gemeinsame Datenbank einspeisen müssen, damit sie allen Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen. Diese Regelung geht wiederum der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, zu weit.

    Sie habe „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, weil diese Reform den Datenschutz bei den Nachrichtendiensten aufweiche, erklärte die CDU-Politikerin. „Bisherige Schranken für die Datenverarbeitung in zentralen Dateien fallen zu großen Teilen weg.“ Zudem sei bislang nur unzureichend geklärt, über welchen Personenkreis die Nachrichtendienste überhaupt Daten erheben und speichern dürften. Der Innenminister wies diese Kritik zurück.

    Der Umgang mit V-Leuten soll durch neues Gesetz geregelt werden

    Dritte Neuregelung: Zum ersten Mal überhaupt erlässt der Gesetzgeber klare Regeln für das Anwerben und Führen von V-Leuten. Demnach sollen weder Minderjährige noch Straftäter, die eine Haftstrafe ohne Bewährung erhalten haben, als Informanten genutzt werden; zudem dürfen diese in den Gruppen, die sie beobachten, keine „steuernde Einflussnahme“ ausüben.

    Bei Straftaten, die „szenetypisch“ sind, wie das Zeigen des Hitlergrußes oder Vermummung, solle weiterhin Straffreiheit gelten, nicht jedoch bei Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, aber nur mit Zustimmung des Verfassungsschutzpräsidenten, um beispielsweise eine Enttarnung zu verhindern. Diese Regelung gilt künftig auch für BND-Mitarbeiter im Inland.

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