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Impfausweis-Betrug: Neue digitale Lösung soll ihn verhindern

Corona

Neue digitale Lösung soll Betrug bei Impfnachweis verhindern

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    Noch gibt es bei uns lediglich den gelben Impfpass aus Papier.
    Noch gibt es bei uns lediglich den gelben Impfpass aus Papier. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Ab Ende Juni soll ein digitaler EU-weiter Corona-Impfnachweis Reisen und Lockerungen erleichtern. Jetzt wollen Bund und Länder dafür sorgen, dass das neue System in Deutschland auch rückwirkend möglichst manipulationssicher wird, damit nicht gefälschte Papier-Impfausweise in digitale EU-Corona-Zertifikate umgewandelt werden. Nach Recherchen unserer Redaktion soll der Datenschutz angepasst werden, um die Daten bereits erfolgter Impfungen rückwirkend nutzen zu können.

    Die bayerische Staatsregierung plant die hochverschlüsselte Datenbank des digitalen Impfarchivs anzuzapfen. Das Archiv wurde eigentlich nur für Notfälle angelegt, etwa um rückwirkend in Einzelfällen Haftungsfragen bei Impfkomplikationen klären zu können. In den Impfzentren selbst werden personenbezogene Daten nach den Impfungen aus Datenschutzgründen nur in Papierform aufbewahrt. Aus den Computern werden sie wenige Wochen nach der Impfung gelöscht.

    Impfnachweise sollen vollautomatisch erstellt werden

    Experten hatten deshalb befürchtet, dass der Datenschutz der Umsetzung des digitalen Impfnachweis im Wege stehen könnte und massenhaft von Hand Einträge aus nicht fälschungssicheren gelben Impfpässe in die Impfnachweis-Datenbank übertragen werden müssten. Nach Berichten über zahlreiche Fälschungen stellte der Bundestag vergangene Woche Impfnachweis-Manipulationen mit bis zu zwei Jahren Haft unter Strafe. Nun sollen nicht nur künftige, sondern auch die über 45 Millionen bereits erfolgten Impfungen größtenteils digital und vollautomatisch in das Impfnachweissystem übertragen werden.

    Dazu sollen die Datenschutzbestimmungen im Infektionsschutzgesetz geändert und auf Länderebene angepasst werden, wie der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri unserer Redaktion sagte.

    In Bayern sollen Impfnachweise einfach über Internetseite erhältlich sein

    In Bayern sollen Bürger fälschungssichere Nachweise von Immunisierungen in Impfzentren für das EU-Zertifikat einfach über eine Internetseite erhalten, wenn ihre Angaben korrekt sind. „Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege plant hierzu derzeit ein Webportal, über das Geimpfte sich den Impfnachweis auch selbst herunterladen können“, kündigte Petri an. Auf Bundesebene solle dafür zeitnah Paragraf 22 des Bundesinfektionsschutzgesetzes geändert werden, sagte der Datenschützer.

    „In einem neuen Absatz 5 soll eine datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung der für die Generierung des COVID-19-Impfzertifikats erforderlichen personenbezogenen Daten durch das Robert Koch-Institut und für die Übermittlung dieser Daten an das Robert Koch-Institut geschaffen werden“, kündigte Petri an. Damit könnten seinen Angaben zufolge die ursprünglich für rechtliche Problemfälle gespeicherten Impfdaten entschlüsselt und zusammengeführt werden.

    Impfzentren löschen Daten nach Impfung aus ihren Computern

    Die Impfzentren übermitteln die Daten jedoch an das zentrales Impfarchiv des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. „Dabei werden Identitätsdaten, Impfdaten und medizinische Daten unterschiedlich verschlüsselt und damit technisch getrennt gespeichert“, sagte der Landesdatenschutzbeauftragte.

    Nur eine Vertrauensstelle könne sie entschlüsseln und zusammenführen. „Der digitale Impfnachweis kann daher für alle in den bayerischen Impfzentren geimpften Personen unter Mitwirkung der Vertrauensstelle aus dem Impfarchiv erstellt werden, ein Rückgriff auf die Papierunterlagen ist nicht nötig“, erklärte Bayerns oberster Datenschützer.

    Prinzipielle Einwände hat Petri dabei nicht: „Im Grundsatz scheint mir das geplante Vorgehen bezüglich der Impfzentren aus technischer Sicht geeignet und effizient zu sein, auch wenn mir noch nicht alle Detailinformationen zu den dafür erforderlichen Anpassungen vorliegen.“ Er gehe davon aus, dass die Umsetzung mit der Datenschutzaufsicht abgestimmt werde.

    Impfnachweis: Übertragung soll Arztpraxen mit 18 Euro vergütet werden

    Noch offen ist, wie die Nachweise der ambulanten Impfungen in den Arztpraxen übertragen werden sollen. Laut Bundesgesundheitsministerium arbeitet ein Konsortium aus EDV-Unternehmen daran, den Impfnachweis in bestehende Praxissoftware-Systeme zu integrieren. Derzeit plant die Bundesregierung, den durch die Impfungen sehr beanspruchten Praxen jede Übertragung mit einem Honorar von 18 Euro schmackhaft zu machen.

    Bislang trifft die Mehrbelastung jedoch auf Widerstand. „Die Praxen sind nicht der richtige Ort, um Impfungen nachzudokumentieren, insbesondere nicht für Patienten, die gar nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden“, sagte der Sprecher der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Axel Heise unserer Redaktion.

    Die niedergelassenen Ärzte übermitteln die Daten demnach nicht in das bayerische Impfarchiv, sondern senden nur anonymisierte Angaben über das System das KV-Safenet der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an das RKI. „Das heißt, personenbezogene Daten werden nicht übermittelt“, sagte der Sprecher.

    Bislang wurden mit 32 Millionen Impfungen mehr als zwei Drittel der insgesamt rund 45 verimpften Dosen in den öffentlichen Impfzentren verabreicht. Auch der allergrößte Teil der abgeschlossenen Zweitimpfungen erfolgte bislang in den Zentren.

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