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Immobilien: CSU-Chef Söder lehnt Entwurf für Grundsteuer-Reform ab

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CSU-Chef Söder lehnt Entwurf für Grundsteuer-Reform ab

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    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt den Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer ab.
    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt den Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer ab. Foto: Sina Schuldt , dpa

    Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder lehnt den neuen Vorstoß zur Reform der Grundsteuerreform ab. Er habe dem geänderten Reformmodell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beim Spitzentreffen der Koalition am Donnerstag „nicht zugestimmt“, sagte Söder unserer Redaktion. Der CSU-Chef stellte sich damit hinter seinen bayerischen Finanzminister Albert Füracker (CSU)., der auf ein einfaches Modell drängt und vor überbordenden Bürokratieauswüchsen warnte.

    Zuvor hatte die Mehrheit der Länderfinanzminister Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Bayerns Finanzminister Füracker aber sagte bereits nach Beratungen am Donnerstag in Berlin: „In der jetzt vorgesehenen Ausgestaltung ist das Reformmodell für Bayern auf keinen Fall zustimmungsfähig.“ Bayern will ein völlig anderes Modell zur Grundsteuer. Scholz sprach nach den Beratungen von einem „großen Meilenstein“ und einem wichtigen Schritt voran. Er hatte aber angekündigt, einen Konsens mit allen Ländern anzustreben.

    CSU kann Entwurf in der Koalition blockieren

    Neben dem Bundesrat muss zudem auch der Bundestag einer Reform zustimmen. Die CSU spielt daher als Mitglied der schwarz-roten Koalition eine maßgebliche Rolle bei der Reform der Grundsteuer. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt.

    Die Finanzminister von Bund und Ländern sprachen sich in einer großen Mehrheit dafür aus, dass Scholz nun einen Gesetzentwurf vorlegen soll. Es seien

    Vereinfachungen bei der geplanten Reform erzielt worden, sagte Scholz. Diese führten dazu, dass die Grundsteuer künftig einfach und unbürokratisch zu erheben und außerdem sozial und gerecht sein.

    Scholz ändert seinen bisherigen Vorschlag

    Basis für den Gesetzentwurf, den Scholz nun ausarbeiten soll, ist ein Modell, das wesentliche Änderungen zu den bisherigen Plänen vorsieht. Kern ist

    allerdings weiterhin ein sogenanntes wertabhängiges Modell, bei dem die Grundstückswerte und das Alter von Gebäuden herangezogen werden sollen. Es soll nun aber der soziale Wohnungsbau bei der Bemessung der Grundsteuer gefördert werden. Konkret geht es um einen Abschlag bei der sogenannten Steuermesszahl. Dies soll etwa auch für Wohnungsbaugenossenschaften gelten. Bayern dagegen will ein Flächenmodell, bei dem die Steuerhöhe sich pauschal an der Fläche orientiert.

    Auch Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) hatte sich für ein stark vereinfachtes Flächenmodell ausgesprochen. Dabei sollten etwa teurere und günstigere Lagen unterschiedlich mit einem entsprechenden Multiplikator bewertet werden.

    Bayern kritisiert Bürokratieauswüchse

    Bayerns Finanzminister Füracker hat viele Kritikpunkte an den Plänen, die nun auf dem Tisch liegen: „Nicht einmal die verfassungsrechtlichen Bedenken am Scholz-Modell sind bislang ausgeräumt worden. Es ist selbst bei Verfassungsrechtlern umstritten, ob das Grundgesetz nicht auch bei diesem Vorschlag geändert werden muss“, sagte er. Scholz zeige leider weiterhin keinerlei Bereitschaft, in Richtung der von Bayern geforderten Richtung zu gehen. Auch die nun diskutierten Modifikationen hätten nicht den notwendigen Durchbruch gebracht.

    „Die überbordenden Bürokratieauswüchse werden kaum eingedämmt. Von einem einfachen, für die Grundstückseigentümer leicht verständlichen Reformkonzept kann nach wie vor keine Rede sein“, betonte Füracker. Bayern fordere daher weiter eine Einfach-Grundsteuer, die im Grundsatz auf den Kriterien „Fläche des Grund- und Bodens“ sowie „Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes“ beruhe. (jub/pom/dpa)

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