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Illegale Parteispenden?: AfD klagt gegen Strafzahlungen von rund 400.000 Euro

Illegale Parteispenden?

AfD klagt gegen Strafzahlungen von rund 400.000 Euro

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    Die Bundestagsverwaltung setzte Strafzahlungen in Höhe von über 400.000 Euro fest. Dagegen geht die AfD gerichtlich vor.
    Die Bundestagsverwaltung setzte Strafzahlungen in Höhe von über 400.000 Euro fest. Dagegen geht die AfD gerichtlich vor. Foto: arifoto UG, dpa

    Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte den Eingang der Klage. Diese werde nun dem Bundestag zugestellt, teilte ein Sprecher mit. Die AfD hält die Strafbescheide der Bundestagsverwaltung für unzulässig, weil es sich bei den strittigen Leistungen um keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes handele.

    Es geht es um Hilfen der Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Vorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Sie erhielten gratis Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen. Im Fall Meuthen geht es um einen Wert von 89.800 Euro, im Fall Reil um 44.500 Euro. Die Bundestagsverwaltung setzte wegen rechtswidriger Zuwendungen Strafzahlungen in Höhe von 269.400 und 133.500 Euro fest. Der AfD-Bundesvorstand hatte zuvor bereits beschlossen, eine Million Euro zurückzulegen.

    Dem Gerichtssprecher zufolge wird nun der Bundestag aufgefordert, die entsprechenden Verwaltungsvorgänge vorzulegen. Die AfD könne diese dann einsehen und unter Umständen ihre Klage ausführlicher begründen. Wann es zu einer mündlichen Verhandlung komme, sei noch nicht abzusehen. (dpa)

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