Vor allem der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat die Sorgen um die innere Sicherheit verschärft. Vor zwei Wochen einigten sich Bund und Länder auf schnellere Abschiebungen. Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Fragen:
Was sind die Kernpunkte der Verschärfung der Abschieberegeln?
Die Abschiebehaft wird für abgelehnte Asylbewerber erweitert, „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der Sicherheit ausgeht“. In diesen Fällen soll unter Umständen auch die elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen. Asylbewerber, die ihre Herkunft verschleiern, sollen eine Beschränkung ihres Aufenthaltsortes auferlegt bekommen. Um die Identität eines Flüchtlings klären zu können, sollen die Behörden auf Smartphones und SIM-Karten zugreifen können. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von derzeit vier auf zehn Tage verlängert. Ins Asylgesetz wird eine Regelung aufgenommen, nach der Asylsuchende ohne Bleibeperspektive länger zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die gilt künftig auch für jugendliche Asylbewerber, die ohne Angehörige ins Land kamen, sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Werden minderjährige Flüchtlinge ohne Angehörige abgeschoben, wenn ihr Asylantrag abgelehnt ist?
Faktisch so gut wie nie: Aus dem Kreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurde auch bei Ablehnung eines Asylantrags in den vergangenen beiden Jahren kein einziger Jugendlicher in seine Heimat abgeschoben, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervorgeht. Der CDU-Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer nannte dies „auch angesichts der hohen Kosten“ nicht vermittelbar. „Wenn in Deutschland elternlose Minderjährige aus Polen oder Frankreich aufgegriffen werden, wird die Familie ausfindig gemacht, und sie werden zurück zu ihren Eltern gebracht“, sagte er der Welt. „Wenn der Unbegleitete aber aus Afghanistan oder Afrika kommt, bringen wir ihn zum Jugendamt und bereiten ihn mit großem Aufwand für die dauerhafte Einwanderung vor, selbst wenn der Jugendliche jeden Abend mit seiner Familie telefoniert.“
Wie hoch sind die Kosten für unbegleitete minderjähriger Flüchtlinge?
Die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird im laufenden Jahr rund 3,95 Milliarden Euro kosten. Wie die Welt unter Berufung auf Zahlen des Bundesfamilienministeriums schreibt, lebten Anfang Februar 62000 Migranten in der Kinder- und Jugendhilfe. Das Bundesverwaltungsamt nennt einen durchschnittlichen Tagessatz von 175 Euro, also 5250 Euro monatlich. Dieser Durchschnittssatz enthält sowohl die „Inobhutnahmen“ als auch anschließende Hilfen zur Erziehung.
Was sind die Hürden bei der Abschiebung von Jugendlichen?
Wegen der besonderen Schutzverpflichtung gegenüber Minderjährigen sieht das Aufenthaltsgesetz strengere Regeln als bei Erwachsenen vor: „Vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers hat sich die Behörde zu vergewissern, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird.“ Dies gelang jedoch weder 2016 noch im Jahr zuvor. Allerdings wurden laut der Antwort der Bundesregierung auf die Linke-Anfrage im vergangenen Jahr 649 Unbegleitete an den Grenzen zurückgewiesen oder innerhalb Europas zurückgeschoben. Dies ist etwa möglich, wenn Flüchtlinge bereits in einem anderen europäischen Staat registriert wurden, bevor sie nach Deutschland eingereist sind.
Warum sind die neuen Abschieberegeln umstritten?
Was einen härteren Umgang mit Gefährdern angeht, herrscht in der Politik weitgehend Konsens. Vorbehalte gibt es aber gegen Einzelregelungen: So sollen Menschen, die schon länger in Deutschland sind, unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch überraschend abgeschoben werden können – bisher galt eine einmonatige Widerrufsfrist. Am größten war die Kritik am geplanten Auslesen von Asylbewerber-Handys. Von einem „gläsernen Flüchtling“ ist die Rede. Die Bundesregierung sieht darin dagegen ein gerechtfertigtes Mittel. CDU-Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagt: „Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung hat stets zwei Seiten: Diejenigen, die schutzbedürftig sind, sollen integriert werden. Diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen unser Land wieder verlassen.“ (kna, afp, dpa, AZ)