Der Publizist Heribert Schwan teilte am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa in Köln mit, er habe sich entschieden, Revision gegen das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts
Die Tonbänder als alleiniges Eigentum von Helmut Kohl
Er argumentiert, dass er die Tonbänder beschafft und den CDU-Politiker darauf 630 Stunden lang befragt habe. Das Gericht stufte die Bänder jedoch als alleiniges Eigentum von Kohl ein, weil dieser als Urheber zu betrachten sei. Die Gespräche, die Schwan mit dem früheren Bundeskanzler geführt habe, seien "in keiner Weise mit einem Interview vergleichbar", entschieden die Richter.
Kohl war 2001 und 2002 von Schwan befragt worden. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis zwischen Kohl und Schwan. Der ehemalige WDR-Redakteur behielt die Bänder zunächst, doch schließlich klagte Kohl auf Herausgabe und bekam recht. Schwan händigte die Bänder aus - doch abfinden will er sich damit nicht. Falls ihm die Kassetten in letzter Instanz in Karlsruhe doch noch zugesprochen werden sollten, wolle er sie einem anerkannten Archiv überlassen. dpa