Nach Hass-Tweets mehrerer AfD-Politiker hat Bundesjustizminister Heiko Maas das neue Gesetz verteidigt, das sozialen Netzwerken die Löschung strafrechtlich relevanter Inhalte innerhalb von 24 Stunden vorschreibt.
"Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen", sagte der SPD-Politiker der Bild-Zeitung (Donnerstag). Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien aber kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer.
Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden. Dienste wie Facebook, Twitter und YouTube müssen seit dem 1. Januar klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hatte von einem "Zensurgesetz" gesprochen, das die Meinungsfreiheit gefährde.
Twitter-Account von Beatrix von Storch gesperrt
Hintergrund ist der vorübergehend gesperrte Twitter-Account der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch wegen eines Kommentars über muslimische Männer. Wegen des Tweets wurde die AfD-Politikerin zigfach wegen möglicher Volksverhetzung angezeigt - die Kölner Staatsanwaltschaft schätzt die Strafanzeigen auf mehrere Hundert. (dpa/afp)
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