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Haftbefehl gegen 36-Jährigen: Neonazi-Mordserie: Weitere Festnahme

Haftbefehl gegen 36-Jährigen

Neonazi-Mordserie: Weitere Festnahme

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    Der frühere NPD-Funktionär Ralf W., aufgenommen am 18.08.2007 während einer NPD-Demonstration in Jena.
    Der frühere NPD-Funktionär Ralf W., aufgenommen am 18.08.2007 während einer NPD-Demonstration in Jena.

    Im Fall der rechtsextremen Mordserie ist ein weiterer mutmaßlicher Helfer der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) festgenommen worden. Der 36-jährige Ralf W. wurde am Dienstagmorgen in Jena von Beamten des Landeskriminalamts Thüringen verhaftet, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) vor.

    Ralf W. ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, Beihilfe zu sechs Morden und einem versuchten Mord der NSU-Terrorzelle geleistet zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen der Anklagebehörde war Ralf W. seit 1995 in rechtsextremistischen Kreisen in Thüringen aktiv. Er stand demnach bereits in den 1990er Jahren in enger Verbindung zu den drei NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe und soll diese bei ihrer Flucht 1998 und später finanziell unterstützt haben. Zudem vermittelte Ralf W. den Kontakt zwischen den untergetauchten NSU-Mitgliedern und dem schon seit dem 13. November inhaftierten Holger G., der ihnen Geld und Ausweisdokumente überließ.

    Der 37-jährige Holger G. war bei Hannover wegen Verdachts der Unterstützung der terroristischen Vereinigung festgenommen worden. Zur aktuellen Festnahme von Ralf W. erklärte die Bundesanwaltschaft: "Aufgrund seiner anhaltenden Verbindung zu der unter falscher Identität lebenden Gruppe wusste er von ihren terroristischen Straftaten." Ralf W. sei zudem dringend verdächtig, dem NSU 2001 oder 2002 eine Schusswaffe nebst Munition verschafft zu haben. Er soll Waffe und Munition einem Kurier übergeben haben, der sie in seinem Auftrag der Zelle nach Zwickau brachte. Dabei nahm der Beschuldigte laut Anklagebehörde "billigend in Kauf, dass die Schusswaffe für rechtsextremistische Morde verwendet werden könnte". Ralf W. soll noch am (heutigen) Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.

    Erst am Donnerstag war der mutmaßliche Terrorhelfer Andre E. festgenommen worden. Der 32-Jährige aus Sachsen soll das menschenverachtende Propaganda-Video hergestellt haben, in dem sich die NSU zu neun Morden an ausländischen Kleinunternehmern und den Mordanschlägen auf zwei Polizisten in Heilbronn bekennt. Außerdem soll Andre E. im Mai 2009 zwei NSU-Mitgliedern ermöglicht haben, auf ihn und seine Ehefrau ausgestellte Bahncards zu nutzen. Andre E. soll seit 2003 "in engem Kontakt" zur NSU gestanden haben.

    Nach den bisherigen Erkenntnissen bildeten die am 4. November tot aufgefundenen Böhnhardt und Mundlos gemeinsam mit der inhaftierten Zschäpe seit 1998 den NSU. Die Gruppierung soll bundesweit für neun Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft in den Jahren 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom April 2007 und zwei Bombenanschläge in Köln von 2001 und 2004 verantwortlich sein. "Zweck" der Terrorgruppe sei es gewesen, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten, so die Bundesanwaltschaft. dapd

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