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Gutachten: Soli-Pläne der SPD bergen "hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit"

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Soli-Pläne der SPD bergen "hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit"

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    Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat ein Gesetz zum Abbau des Soli-Zuschlags vorgelegt. Nach seinen Plänen soll der Soli nicht für alle abgeschafft werden.
    Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat ein Gesetz zum Abbau des Soli-Zuschlags vorgelegt. Nach seinen Plänen soll der Soli nicht für alle abgeschafft werden. Foto: Jörg Carstensen, dpa

    Im regierungsinternen Streit um die Zukunft des Solidaritätszuschlags stärkt ein neues Gutachten die Forderung von CDU und CSU nach einer kompletten Abschaffung. Die von der SPD angestrebte Regelung, wonach nur 90 Prozent von der Zahlung des Solis befreit werden sollen, hat demnach schlechte Karten. Sie birgt „ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“, wie es in den 23 Seiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt, die unserer Redaktion vorliegen.

    CSU fordert Umdenken der SPD bei der Soli-Abschaffung

    Die Expertise wurde von CDU/CSU-Finanzobmann Hans Michelbach in Auftrag gegeben. „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes muss endlich zu einem Umdenken bei der Soli-Abschaffung führen“, forderte der christsoziale Abgeordnete aus dem Wahlkreis Coburg/Kronach. „Wir dürfen nicht einen Weg weiterverfolgen, von dem die Juristen des Bundestages sagen, dass er ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt“, sagte Michelbach, der auch Vize der CSU-Landesgruppe ist.

    Michelbach kritisierte, dass sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit seiner 90-Prozent-Regelung nur auf einen einzigen Rechtswissenschaftler stütze. Im Finanzministerium werde „die juristische Mehrheitsmeinung offenbar bewusst ausgeblendet“, monierte er.

    Wird das Bundesverfassungsgericht über den Soli entscheiden müssen?

    Das Gutachten des Bundestages zitiert namhafte Juristen und scheut vor einer klaren Festlegung zur Rechtmäßigkeit einer 90-Prozent-Regelung zurück. Gleichwohl steht am Ende aber „die Konsequenz, dass jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus - sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen - ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt“, wie es in dem Gutachten heißt.

    Letztendlich wird die Sache wohl in Karlsruhe entschieden. „Ob der Solidaritätszuschlag auch nach 2019 noch als verfassungsmäßig eingestuft werden kann, ist eine umstrittene Frage, die letztlich nur das BVerfG in seiner Zuständigkeit beantworten kann“, meinen die Fachleute.

    Was die Soli-Abschaffung für Sie konkret bedeutet, lesen Sie hier: Das müssen Steuerzahler jetzt wissen

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