Stuttgart ist die Keimzelle der "Querdenker"-Bewegung, die gegen staatliche Corona-Maßnahmen mobil macht. Mittlerweile hat sich daraus eine bundesweit aktive Protestbewegung entwickelt.
Schon seit Monaten haben Verfassungsschützer ein scharfes Auge auf die Gruppe. Weil sich immer wieder Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger unter die Demonstranten mischten. Spätestens seit dem Aufruf zum "Sturm auf den Reichstag" und die Besetzung der Treppe vor dem Parlament ist die Politik höchst alarmiert.
Nun hat der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg als erstes Landesamt entschieden, "Querdenken" zu beobachten. "Querdenken richtet sich gegen die freiheitliche Grundordnung", sagt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU). Das sei keine Vermutung, sondern eine Tatsache. Zentrale Akteure setzten "staatsfeindliche Impulse". Es häuften sich Aussagen, die die NS-Zeit relativieren und den Holocaust verharmlosen.
Welche Folgen hat das?
Wer zu den maßgeblichen Akteuren der Gruppe gehört, muss jetzt zumindest in Baden-Württemberg damit rechnen, mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht zu werden. Dazu gehören beispielsweise die Observation und der Einsatz sogenannter V-Leute. Das sind Informanten aus einer bestimmten Szene, die der Verfassungsschutz für vertrauenswürdig hält und die dem Inlandsgeheimdienst Erkenntnisse liefern. Beate Bube, Chefin des Verfassungsschutzes im Südwesten, sagt, man werde jetzt auf der gesamten "Klaviatur" spielen.
Ist "Querdenken" jetzt verboten?
Nein. Erstens betrifft die Beobachtung nur Baden-Württemberg und auch dort darf die Gruppe weiterhin im Internet Botschaften verbreiten und Kundgebungen organisieren. Wenn einzelne Kundgebungen unter Hinweis auf die geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen von den zuständigen örtlichen Behörden verboten oder aufgelöst werden sollten, hat das nichts mit der Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz zu tun.
Werden nun alle "Querdenken"-Demonstranten beobachtet?
Nein. Es werde keine massenhafte Beobachtung bei Protesten geben, beteuert Innenminister Strobl. Es gebe keinen "Generalverdacht". Beobachtet werden solle ein Kreis von Personen "im niedrigen zweistelligen Bereich". Es handele sich dabei um zentrale Akteure, die teilweise zur Gruppe der "Reichsbürger" gehörten, die die Bundesrepublik nicht anerkennen.
Gelten trotzdem alle Anti-Corona-Demonstranten als rechtsradikal?
Nein. Polizei und Verfassungsschutz haben festgestellt, dass sich den Kundgebungen auch Esoteriker, Impfgegner und andere Menschen anschließen, die nicht dem rechten Spektrum zuzurechnen sind. Auch verbinden nicht alle derjenigen, die den Aufrufen von "Querdenken" folgen, ihre Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit einer Ablehnung des politischen Systems. Minister Strobl sagte: "Nicht jeder, der demonstriert ist ein Verfassungsfeind." Kritik an staatlichen Corona-Beschlüssen sei natürlich weiter erlaubt. Gleichwohl müssten die Menschen schon im Auge haben, mit wem sie da marschierten.
Kann sich "Querdenken 711" gegen die Beobachtung zur Wehr setzen?
Grundsätzlich gilt: Wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird, kann dagegen klagen. Der Gründer der Bewegung, der Stuttgarter Unternehmer Michael Ballweg, hält die bisherige Begründung für die Beobachtung für nicht stichhaltig. Sie beruhe vor allem auf Gerüchten. Es sei nur ein weiterer Versuch, "friedliche Demonstranten einzuschüchtern". Er will vor einer möglichen gerichtlichen Klärung aber erst einmal abwarten, wie die "tatsächlichen Anhaltspunkte für eine extremistische Bewegung" aussehen.
Werden andere Länder und das Bundesamt für Verfassungsschutz folgen?
Es ist durchaus möglich, dass auch andere Bundesländer, in denen die Gruppierung starken Zulauf aus extremistischen Kreisen hat, dem Beispiel Baden-Württembergs folgen werden. In Frage kämen da vielleicht Nordrhein-Westfahlen, Hamburg und womöglich auch Thüringen. Dass alle Länder nachziehen werden, ist aber nicht sehr wahrscheinlich, denn die "Querdenker" sind nicht überall gleich aktiv. Sie sind auch keine straff geführte, bundesweit homogene Gruppe. Voraussetzung für eine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wäre, dass der extremistische Einfluss für die Bewegung insgesamt prägend ist.
Wie schätzt denn das Bundesamt die "Querdenker" ein?
Die Kölner Behörde stellt fest, dass bei Veranstaltungen, die von "Querdenken" organisiert werden, auch Extremisten, Reichsbürger, sogenannte Selbstverwalter und "weitere Personen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen" in Erscheinung treten. "Sie sind Auslöser dafür, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern auch in Bezug auf Veranstaltungen der sogenannten Querdenker-Bewegung ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen", führt das Bundesamt weiter aus. Bei Demonstrationen mit hoher Teilnehmerzahl sei zu beobachten, dass auch rechtsextremistische Gruppen oder Parteien dafür mobilisierten. Angriffe auf Polizisten und auf Medienvertreter ließen "auf eine Steigerung in der Bereitschaft zur Gewaltanwendung" schließen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Innenminister von Bund und Ländern wollten bei ihrer Herbstkonferenz in den kommenden zwei Tagen ohnehin über extremistischen Einfluss im Milieu der Corona-Skeptiker sprechen. Mehr als ein Beschluss, das weiterhin intensiv zu prüfen, ist aber unwahrscheinlich. "Ob eine bundesweite Beobachtung der Bewegung angezeigt ist, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz auf der Grundlage sachlicher, nicht politischer Kriterien entscheiden", betont der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. Bube befürchtet, dass im Zuge der Impfungen gegen Corona Verschwörungstheoretiker noch mehr Zulauf erhalten werden. "Das Thema Impfen wird der Bewegung weiter Nahrung geben."
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