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Fachkräfte: Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften rückt näher

Fachkräfte

Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften rückt näher

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    Nach monatelangem Ringen rückt das geplante Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung näher.
    Nach monatelangem Ringen rückt das geplante Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung näher. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Archiv)

    Nach monatelangem Ringen rückt das geplante Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung näher. Heute berät der Bundestag erstmals darüber. Alle Fachkräfte aus Staaten jenseits der EU, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, sollen demnach in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Für die SPD ist es "eines der wichtigsten Gesetze, die wir dieses Jahr machen werden", wie ihr parlamentarischer Geschäftsführer Carsten Schneider sagte. Die FDP übte Kritik.

    "Über ein halbes Jahr hat das Parlament nun auf einen Entwurf gewartet - nach der Zeit hätte man ein besseres Ergebnis erwarten können", sagte FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks befand hingegen: "Der Entwurf stellt aus Sicht des Handwerks eine ausgewogene Balance zwischen arbeitsmarktorientierten Erfordernissen und berechtigten innen- und asylpolitischen Erwägungen her." Weiter heißt es in einer Mitteilung: "Das Handwerk erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt ohne weitere inhaltliche Abstriche zügig durchgeführt wird."

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz schon seit Dezember beschlossen

    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war bereits im Dezember 2018 nach langem Ringen vom Kabinett beschlossen worden. Die Union stand wohl auch deshalb seither auf der Bremse, weil sie das geplante Gesetz im Zusammenhang mit einem anderen Entwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sieht.

    Erst durch die Verbindung beider Vorhaben entstehe ein ganzheitlicher Ansatz, sagte der für Innenpolitik zuständige stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) der dpa. "Wir ermöglichen die Zuwanderung derer, die uns nutzen, und wir setzen die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen. Beide Gesetze gehen Hand in Hand." Frei betonte, die Union stehe "für eine Zuwanderung in den Arbeitsplatz und nicht ins Arbeitsamt". Ein Arbeitsplatzangebot und eine Qualifikation nach deutschen Standards seien und blieben entscheidende Voraussetzungen.

    Der Städte- und Gemeindebund warnte die Bundesregierung jedoch davor, wie geplant Ausländer aus Nicht-EU-Staaten zur Suche eines Jobs oder Ausbildungsplatzes ins Land zu lassen. "Die Gefahr, dass die Betroffenen bei ergebnisloser Suche nicht freiwillig ausreisen werden, ist zu groß", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Schon jetzt gelinge es nur unzureichend, die Ausreise abgelehnter Asylbewerber durchzusetzen.

    Der FDP-Mann Vogel kritisierte jedoch, schon nach den Prognosen von CDU/CSU und SPD reiche das geplante Gesetz nicht aus, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. "Dem laut Studien bestehenden jährlichen Bedarf von 260.000 Fachkräften stellt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz lediglich eine erwartete zusätzliche Fachkräftezuwanderung von 25.000 Personen gegenüber."

    Gesetz sei "Schlussstein einer jahrzehntelangen Diskussion"

    Die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung aus dem EU-Ausland hingegen sind nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) endlich. Sie sollte "durch die verstärkte Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten" ergänzt werden, heißt es in einer BA-Analyse, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. "Deutschland wird als Einwanderungsland für Europäerinnen und Europäer zunehmend unattraktiver, da die Arbeitsbedingungen und Löhne - insbesondere in Engpassberufen wie der Pflege - häufig nicht ihren Vorstellungen entsprechen." Steigende Lebenshaltungskosten und hohe Sozialabgaben minderten den Anreiz zusätzlich.

    Schneider sagte, das geplante Gesetz setze den "Schlussstein einer jahrzehntelangen Diskussion". Entfallen soll mit dem Regelwerk die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene Engpassberufe. Im Grundsatz verzichtet werden soll auch auf die Vorrangprüfung, ob Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommen. Bei Veränderungen des Arbeitsmarktes soll diese Prüfung wieder eingeführt werden können. Für Fachkräfte mit Berufsausbildung soll - wie bei jenen mit akademischer Ausbildung - die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche erprobt werden.

    Beraten werden soll auch über einen Gesetzentwurf, durch den Ausländer geduldet werden sollen, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen oder durch Beschäftigung ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. (dpa)

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