Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll voraussichtlich im April als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zur gescheiterten Pkw-Maut aussagen. Die Ausschuss-Obleute der Fraktionen hätten sich darauf geeinigt, Seehofer vorzuladen, sagte der FDP-Obmann Christian Jung der Deutschen Presse-Agentur. Der Ausschuss solle dies an diesem Donnerstag beschließen. Seehofer solle voraussichtlich am 23. April gehört werden.
Jung sagte, nach den belastenden Aussagen von Ex-Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sei es wichtig, Seehofer als Zeugen zu hören. Ramsauer hatte Mitte Februar als Zeuge im Untersuchungsausschusses die Verantwortung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Seehofer betont. Sie hätten "sehenden Auges" eine "europarechtliche Unmöglichkeit" bei der Pkw-Maut in den Koalitionsvertrag von 2013 hineinverhandelt.
Opposition wirft Andreas Scheuer schwere Fehler zu Lasten der Steuerzahler vor
Seehofer hatte Vorwürfe zurückgewiesen. "Wenn es in schwierigen Fragen um Verantwortung geht, ist es leicht, mit dem Finger auf andere zu zeigen", hatte der frühere CSU-Chef der dpa gesagt. "Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird die Angelegenheit prüfen und aufklären. Ich bin bereit, meinen Beitrag dazu zu leisten."
Die Opposition wirft vor allem Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schwere Fehler bei der Maut zu Lasten der Steuerzahler vor. Der Bund hatte Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut 2018 geschlossen - bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Direkt nach dem Urteil des EuGH Mitte Juni 2019 kündigte der Bund die Verträge. Die für die Pkw-Maut vorgesehenen Betreiber Kapsch und CTS Eventim hatten vor Weihnachten ihre Forderungen an den Bund auf 560 Millionen Euro beziffert. Dazu gibt es nun ein Schiedsverfahren.
Die Welt berichtete von erheblichen europarechtlichen Bedenken des Verkehrsreferats im Kanzleramt bereits während der Planungsphase der Pkw-Maut. Nach dem Gerichtsurteil schrieb der zuständige Referatsleiter demnach dann an Kanzlerin Angela Merkel (CDU): "Ein negatives EuGH-Urteil stand immer zu befürchten." (dpa)
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