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Gerichtsurteil: Soli: Bundesfinanzhof weist Klagen ab

Gerichtsurteil

Soli: Bundesfinanzhof weist Klagen ab

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: Alexander Kaya

    Der Solidaritätszuschlag für den  Aufbau Ost war in vergangenen Steuerjahren nicht verfassungswidrig.  Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag in München  und wies damit die Klagen einer Anwältin und eines Unternehmers ab.  Zur Begründung hieß es, die 1991 erstmals eingeführte Sondersteuer  habe auch im beklagten Steuerjahr 2007 noch zur Deckung der  Vereinigungskosten gedient. (Az. II R 50/09 u.a.)

    Das oberste deutsche Finanzgericht hob allerdings hervor, zu  einem "dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung" dürfe der  Solidaritätszuschlag nicht werden. Dem Urteil zufolge musste der  Solidaritätszuschlag nicht zeitlich begrenzt werden. Es sei auch  nicht erforderlich, dass die zu finanzierenden Aufgaben genau  bezeichnet werden oder dass es zu einer konkreten Zweckbindung der  Einnahmen komme.

    Zwar dürfe eine Ergänzungsabgabe nur zur Finanzierung eines  aufgabenbezogenen Mehrbedarfs des Bundes erhoben werden, urteilte  der BFH. Sie könne aber erst dann verfassungswidrig werden, wenn  der mit ihrer Einführung verfolgte Zweck erreicht sei und die  Abgabe zur Deckung einer dauerhaften Finanzierungslücke diene. An  der Finanzierung der einigungsbedingten Lasten beteilige sich der  Bund bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 mit weiter  sinkenden Beträgen. Von einer Deckung einer dauernden  Finanzierungslücke sei bis zum Jahr 2007 deshalb nicht auszugehen.

    Der sogenannte Soli wird seit 1995 unbefristet erhoben. Der  damalige Satz von 7,5 Prozent auf die Einkommen-, Körperschaft- und  Kapitalertragsteuer liegt seit 1998 bei 5,5 Prozent und spülte dem  Bund 2010 mehr als elf Milliarden Euro in die Kassen. Die beiden  Kläger hatten die Erhebung der Ergänzungsabgabe für die Jahre 2005  und 2007 angegriffen. Sie machten geltend, der Soli sei von Anfang  an verfassungswidrig gewesen, mindestens aber mit den Jahren  verfassungswidrig geworden. Die Rechtsanwältin kündigte nun an, vor  das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. afp

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