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Geldstrafe für die Islamisten

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Geldstrafe für die Islamisten

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    Die nächtlichen Umtriebe der selbst ernannten „Scharia-Polizei“ in Wuppertal sind von der Justiz doch noch bestraft worden. Fünf Jahre nach der Aktion von Islamisten verhängte das

    2014 waren Islamisten unangemeldet in Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ nachts durch Wuppertal gezogen. Sie hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Die Aktion hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Sie sei geeignet gewesen, Menschen einzuschüchtern, einen „suggestiv-militanten Effekt“ zu erzielen, sagte der Vorsitzende Richter Holger Jung. Die Salafisten hätten den Bezug zur Scharia-Polizei bewusst hergestellt, einer aus dem Nahen Osten bekannten militanten Gruppierung, die „nicht in den Arm nimmt, sondern mit dem Rohrstock schlägt und Hände abhackt“.

    Aus der Politik seien nach dem Auftreten vor fünf Jahren „harte Strafen“ gefordert worden, sagte der Richter. Es stehe aber nur ein Bagatellstrafrahmen zur Verfügung. „Anspruch und juristische Wirklichkeit klaffen auseinander.“ Das Gericht hielt allen Verurteilten außerdem zu Gute, dass sie nicht davon ausgegangen seien, etwas Verbotenes zu tun. Zudem sei es nicht ihre Idee gewesen, sondern die ihres damaligen Anführers Sven L.. In erster Instanz hatte das Landgericht Wuppertal alle Angeklagten freigesprochen. Der Auftritt sei nicht strafbar gewesen, niemand habe sich eingeschüchtert gefühlt, hieß es damals. Ein Zeuge hatte gesagt, er habe bei dem Auftritt einen Junggesellenabschied vermutet.

    Doch dann hatte der Bundesgerichtshof die Freisprüche aufgehoben und die Neuauflage angeordnet. Es reiche aus, wenn die Aktion grundsätzlich geeignet gewesen sei, jemanden einzuschüchtern, befand der BGH. Das Landgericht hat dies nun mit der Verurteilung bejaht. Einige Verteidiger kündigten bereits an, Revision einzulegen. (dpa)

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