„Die aktuellen Ereignisse in so vielen Orten Deutschlands zeigen, mit welcher Wucht die Folgen des Klimawandels uns alle treffen können“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion. „Klimaanpassung muss zur staatlichen Daueraufgabe werden“, betonte Schulze und bekräftigte ihre Forderung nach einer schnellen Grundgesetzänderung.
„Bislang sind die Möglichkeiten des Bundes, die Hochwasser- oder Dürre-Vorsorge zu unterstützen, durch die Verfassung begrenzt“, warnte die Umweltministerin. „Deshalb bin ich dafür, die Anpassung an den Klimawandel als neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.“
SPD-Ministerin Svenja Schulze fordert dauerhafte Klimafolgen-Finanzierung
Konkret fordert Schulze den Artikel 91a, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, um Klimaanpassung zu erweitern. „Damit könnten wir eine dauerhafte Finanzierung für diese wichtige Aufgabe sicherstellen“, betonte die SPD-Politikerin.
„Bund und Länder können dann auch gemeinsam abstimmen, wie wir die staatliche Extremwetter-Vorsorge noch fitter machen und welche Regionen im Fokus stehen sollten“, erklärte sie. „Mittelgebirgsregionen zum Beispiel, wo Starkregen künftig häufiger und extremer auftreten werden, werden wir bei der Vorsorge auf jeden Fall stärker unterstützen müssen“, sagte Schulze.
Umweltministerin: Können nicht mehr alle Klimafolgen abwenden
Dabei gehe es vor allem nicht mehr vermeidbarer klimatische Veränderungen. „Selbst mit der besten Vorsorge wird man nicht alle Extremwetter-Folgen abwenden können“, räumte die Ministerin ein. Bund und Länder koordinierten hier bereits seit 2008 im Rahmen der Deutschen Klima-Anpassungsstrategie ihre Anstrengungen.