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Fluggäste: Wie Passagiere am Flughafen total durchleuchtet werden

Fluggäste

Wie Passagiere am Flughafen total durchleuchtet werden

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    Künftig sollen Geheimdienste jahrelang auf fast alle Daten von Flugreisenden zugreifen dürfen. (Symbolfoto)
    Künftig sollen Geheimdienste jahrelang auf fast alle Daten von Flugreisenden zugreifen dürfen. (Symbolfoto) Foto: Angelika Warmuth, dpa

    In spätestens zwei Jahren werden die Passagiere bei Flügen in die EU systematisch erfasst. Nach den Anschlägen in Paris und Brüssel hat das Europäische Parlament seine Widerstände zurückgestellt und dem System jetzt zugestimmt.

    Was kommt nun auf die Fluggäste zu? Welche Daten werden erfasst?

    Insgesamt handelt es sich um bis zu 60 verschiedene Angaben. Dazu gehören Nummer, Ausstellungsort und Gültigkeit des Reisepasses, alle Informationen über die Buchung im Internet oder im Reisebüro (Name des Sachbearbeiters) sowie den Flug selbst: Sitzplatznummer, Gepäckangaben, Flugroute, Essenswünsche und Flugpreis. Außerdem, ob lediglich ein Hin- oder auch ein Rückflug gebucht wurde. Zusätzlich werden Rückruf-Nummern sowie alle Angaben zur Person (Namen, Geburtsdatum, Adresse, Mail-Adresse, Geschlecht und Nationalität) erfasst.

    Daten am Flughafen: Gilt dies für alle Flüge?

    Betroffen sind zunächst Verbindungen von der EU in einen Drittstaat – egal ob es sich um einen Flug in die Schweiz, die Türkei, Ägypten oder Indonesien handelt. Mit den USA wurde bereits ein gesondertes Abkommen über die Speicherung von Fluggastdaten abgeschlossen. Die einzelnen EU-Staaten können auch die Informationen von Passagieren erfassen, die Ziele innerhalb der Union anfliegen.

    Wer erfasst die Informationen und wo werden diese gespeichert?

    Die Aufgabe fällt den Fluggesellschaften zu. Denn es handelt sich im Wesentlichen um Angaben, die bei einer Buchung ohnehin verfügbar werden. Sie übermitteln die Angaben an nationale Meldestellen, die sie anderen Mitgliedstaaten zugänglich machen sollen.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Jeder Datensatz wird zunächst für sechs Monate unter dem Namen des Fluggastes abgelegt. Danach anonymisiert das System die Angaben, die Informationen bleiben aber für insgesamt fünf Jahre verfügbar. Es ist aber jederzeit möglich, mit Hilfe einer Genehmigung die entpersonalisierten Angaben wieder zu entschlüsseln.

    Wer darf die Daten nutzen?

    Zugriff haben die Geheimdienste der Mitgliedstaaten, außerdem Europol in Den Haag und andere Polizeibehörden. Das System wird so aufgebaut, dass Fahnder mit Hilfe von Suchbegriffen das System auf Treffer scannen können – also eine moderne Form der Rasterfahndung.

    Ist solche Vorratsdatenspeicherung ohne Verdacht legal?

    Diese Frage gilt als brisant. Denn der Europäische Gerichtshof hat ähnliche Speicherungen untersagt. Ob es zu einem Verfahren kommt, ist aber offen. Denn dazu müsste erst ein Mitgliedstaat klagen.

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