Stuttgart (dpa) - Der Städte- und Gemeindebund fordert einheitliche, bundesweite Regelungen zur Altersfeststellung von Flüchtlingen. "Wir wollen diesen Flickenteppich der Länder nicht", sagte der Beigeordnete des Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, in Berlin.
Der Bund sei in der Pflicht. "Wir erwarten, dass eine Verteilung von jungen Flüchtlingen auf die Kommunen erst dann stattfindet, wenn ihre Identität geklärt ist - auch das Alter."
Jugendämter greifen zur Feststellung des Alters von jungen, unbegleiteten Flüchtlingen unterschiedlich stark auf medizinische Untersuchungen zurück. Während das Saarland und Hamburg sie regelmäßig nutzen, ist sie nach dem Eindruck des Deutschen Städte- und Gemeindebundes anderswo eher die Ausnahme.
Ende Dezember war eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel bei einer Messerattacke so schwer verletzt worden, dass sie starb. Mutmaßlicher Täter ist der ehemalige Freund des Mädchens, ein nach offiziellen Angaben gleichaltriger Flüchtling aus Afghanistan, der allein nach Deutschland gekommen war. Doch am Alter gibt es Zweifel. Mehrere Politiker, darunter Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), forderten daraufhin obligatorische Tests bei Flüchtlingen, wenn deren Alter nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden kann.
Im Südwesten schätzen die Ämter das Alter vor allem auf Basis ausführlicher Befragungen und eigener Beobachtungen ein. Radiologische Untersuchungen etwa des Handgelenks gibt es dem Vernehmen nach eher selten - auch deshalb, weil sie unter den Ärzten umstritten sind und das Sozialministerium davon abrät.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält das Röntgen des Handgelenks ohne medizinische Notwendigkeit für einen "Eingriff in die körperliche Unversehrtheit". Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) führen an, es sei medizinisch nicht möglich, ein Alter festzustellen. "Experten sind sich einig, dass nur eine grobe Schätzung mit einer Streubreite von mehreren Jahren möglich ist." Hingegen meint der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, Andreas Schmeling, zwar könne man nicht das exakte Alter bestimmen, aber der zweifelsfreie Nachweis der Volljährigkeit sei möglich.
Vom Alter hängt viel ab: Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge brauchen einen Vormund. Sie leben nicht in Sammelunterkünften, sondern in Familien oder Wohngruppen. Nach Darstellung des Beigeordneten des Städte- und Gemeindebundes, Lübking, bekommen sie eine pädagogische Betreuung und in der Regel sofort eine Duldung. Damit kommt für sie eine Abschiebung, die bei Minderjährigen generell schwierig ist, erst einmal nicht infrage. Auch für die Frage der Strafmündigkeit ist das Alter wichtig.
Passage im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)