Der Streit um eine Obergrenze für die jährliche Zuwanderung entzweit nicht nur die Unionsschwestern, sondern gefährdet auch die Bildung einer „Jamaika“-Koalition. Die CSU besteht darauf, diesen Begriff – wie versprochen – in ein Gesetz zu gießen: Als klares Signal dafür, dass die neue Regierung es ernst meint mit der Begrenzung der Zuwanderung und die CSU Wort halten kann. Die CDU-Vorsitzende Merkel sagt dazu weiter Nein – im Bunde mit den Grünen.
Eine Lösung dieses Konflikts ist nach den massiven Stimmenverlusten der Union noch komplizierter geworden. Kann Seehofer nicht liefern, drohen ihm ein Aufstand in der CSU und das abrupte Ende seiner Karriere. Er war es ja, der den Streit auf die Spitze getrieben und eine „Garantieerklärung“ abgegeben hat. Und weil auch Merkel in einer Mischung aus Standhaftigkeit und Starrköpfigkeit nicht nachgibt und der strategische Grundkonflikt um den Kurs der Union und die Heimholung enttäuschter Konservativer wieder aufgebrochen ist, stehen die Unions-Granden vor der Aufgabe, die Quadratur des Kreises zu lösen. Unmöglich allerdings ist das nicht.
Auch die Möglichkeiten eines reichen Landes sind begrenzt
Der Begriff „Obergrenze“ ist aus wahltaktischem Kalkül zum Popanz geworden, der den Blick auf das gemeinsam Machbare trübt. Wenn Deutschland – und alle Parteien der Mitte sind ja inzwischen dafür – die Zuwanderung begrenzen und steuern will und sich 2015 „nie wiederholen“ (Merkel) soll, dann braucht es ja eine ungefähre Vorstellung davon, wie viele Menschen es Jahr für Jahr aus den Krisenregionen Afrikas und der muslimischen Welt aufnehmen will. Es kann nun mal nicht jeder, der hier ein besseres Leben sucht, eingelassen werden. Auch die Möglichkeiten eines reichen Landes sind begrenzt – ob es um Wohnungen, Schulen, Lehrer oder Arbeitsplätze geht. So begrenzt wie die Integrationskraft der Gesellschaft und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats, der enorme Summen für die großteils noch lange auf Unterstützung angewiesenen Flüchtlinge aufbringen muss.
Da die Masseneinwanderung – seit 2014 sind inklusive der Neuankömmlinge aus osteuropäischen EU-Staaten drei Millionen gekommen! – überdies in weiten Bevölkerungskreisen eine soziale und kulturelle Verunsicherung ausgelöst und die Gesellschaft polarisiert hat, ist eine Obergrenze umso dringlicher. Wo diese liegt, ob bei 200.000 oder darüber, muss ausgehandelt werden – mitsamt einer flexiblen Handhabung. Es tut nichts zur Sache, ob diese Grenze nun Obergrenze, Richtwert oder Kontingent heißt. Mit einem „Rechtsruck“ hat sie so oder so nichts zu tun. Eine kontrollierte, das Land und viele seiner Bürger nicht überfordernde Zuwanderung ist auch im Hinblick auf den inneren Frieden und die soziale Balance notwendig. Sie wäre es auch, wenn es keine so starke AfD gäbe. Zumal der Migrationsdruck anhalten wird und ein Gesamtkonzept erfordert, das sowohl dem Grundrecht auf Asyl und der humanitären Hilfe als auch den begrenzten Aufnahmekapazitäten gerecht wird.
Es bedarf einer Vielzahl von Maßnahmen
Ein Einwanderungsgesetz bietet hierfür Mittel und Wege. Damit ließe sich endlich klar unterscheiden zwischen Verfolgten, Flüchtlingen und Arbeitsmigranten. Es bedarf einer Vielzahl von Maßnahmen, die von konsequenten Rückführungen über die rasche Eingliederung integrationswilliger Menschen bis hin zur Öffnung legaler Zugangswege reicht. So groß ist die Zahl der Asylberechtigten nicht, als dass sich das Recht auf Asyl nicht gewährleisten ließe. Auf ein solches, von EU-Maßnahmen flankiertes Paket sollten sich CDU, CSU, FDP und Grüne eigentlich verständigen können – sofern ihnen das Gemeinwohl wichtiger ist als parteipolitischer Geländegewinn.
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