Schluss mit dem Behörden-Chaos: Es soll künftig alles schneller und besser gehen bei der Registrierung und der Integration der Flüchtlinge - und zwar mit einem neuen Ausweis, den das Bundeskabinett an Mittwoch beschlossen hat.
Welchem Zweck dient der neue Flüchtlingsausweis?
Bislang führen verschiedene Behörden eigene Register über Flüchtlinge, die nicht miteinander verbunden sind. Das soll sich mit dem neuen Ausweis ändern. In die neue Kerndatenbank kann jede der befugten Behörden Angaben über einen Flüchtling eingeben oder abrufen. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und zum Beispiel die Jobvermittlung vereinfacht werden.
Wer bekommt den neuen Ausweis?
Jeder Flüchtling, der in Deutschland Asyl beantragt oder um Schutz nach der Genfer Konvention bittet - und auch für diejenigen, die keines von beiden tun und sich somit "unerlaubt" in Deutschland aufhalten. Damit gilt die Regelung grundsätzlich auch für die in diesem Jahr ankommenden rund eine Million Flüchtlinge. Allerdings ist der Aufenthaltsausweis nur für die Dauer des Anerkennungsverfahrens gedacht. Deswegen werden ihn viele Asylbewerber wohl gar nicht mehr bekommen. Eine Testphase an ausgewählten Orten soll zu Jahresbeginn starten, ab Februar wird der neue Ausweis dann voraussichtlich regulär ausgegeben. Bis zum Sommer 2016 soll er flächendeckend verteilt sein.
Wie sieht das Personaldokument aus?
Das Dokument ist aus Papier, ähnlich dem behelfsmäßigen Personalausweis. Es ist zwar nicht elektronisch lesbar, verfügt aber über ein fälschungssicheres Element. Mithilfe der Nummer des Ausweises können die Angaben aus der Datenbank abgerufen werden.
Welche Angaben werden gespeichert?
Neben den Personalien wie Geburtsdatum und -ort werden Fingerabdrücke, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen registriert. Außerdem sollen Angaben zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Auch die Religionszugehörigkeit wird in dem Dokument verzeichnet - wie bestimmte andere Merkmale aber nur auf freiwilliger Basis. Die Daten sollen möglichst gleich beim ersten Kontakt erfasst werden und nicht erst bei der Einreichung des Asylantrags.
Welche Behörden können Daten eingeben, wer darf sie abrufen?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Aufnahmeeinrichtungen, Grenzbehörden sowie die Polizeien der Länder sollen Daten einspeisen dürfen. Abrufen können die Daten voraussichtlich neben den Sicherheitsbehörden insbesondere das Bamf, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden und die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden. Diese Behörden sollen auch Angaben übermitteln und aktualisieren dürfen - wenn der Flüchtling etwa an einem Integrationskurs teilnimmt oder eine neue Anschrift bekommt. dpa/AZ