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Flüchtlinge: Asylpaket II beschlossen: Weniger Geld für Flüchtlinge

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Asylpaket II beschlossen: Weniger Geld für Flüchtlinge

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    Das steckt hinter dem  Asylpaket II, das die Bundesregierung heute verabschieden will. (Symbol)
    Das steckt hinter dem Asylpaket II, das die Bundesregierung heute verabschieden will. (Symbol) Foto: Patrick Pleul (dpa)

    Nach monatelangem Streit hat das Kabinett am Mittwoch das Asylpaket II auf den Weg gebracht. Damit soll der Zuzug von Flüchtlingen verringert und besser gesteuert werden. Zu den Vereinbarungen gehören Einschränkungen beim Familiennachzug für Flüchtlinge sowie die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer.

    Die Bundesregierung will danach für zwei Jahre den Familiennachzug aussetzen für alle Flüchtlinge, die nur den eingeschränkten ("subsidiären") Schutz genießen. Diese Menschen können sich weder auf das Asylrecht noch auf einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention berufen.

    Bei den aktuell zu verhandelnden Kontingenten von Flüchtlingen aus dem Libanon, der Türkei oder Jordanien soll aber "der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt werden", und das auch für Menschen mit nur subsidiärem Schutz. Nach zwei Jahren soll die bisher praktizierte Regelung des Familiennachzugs "automatisch" wieder in Kraft treten, ohne dass es dafür einen neuen Beschluss geben muss.

    Zudem sollen Geldleistungen für Flüchtlinge rückwirkend vom 1. Januar 2016 "in angemessenem Umfang abgesenkt werden". Mit Blick auf die "besondere Bedarfslage der Leistungsberechtigten" würden Geldleistungen für notwendige persönliche Anschaffungen zu Beginn ihres Aufenthaltes neu festgesetzt und gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen gekürzt, heißt es in dem Gesetzentwurf.

    Alleinstehende Leistungsberechtigte bekommen beispielsweise zehn Euro weniger. Mit einem Eigenanteil von zehn Euro sollen sich Asylbewerber an den Kosten von Integrationskursen beteiligen.

    Zudem verständigte die Regierung sich darauf, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, um Migranten aus diesen Staaten schneller in ihre Heimat abschieben zu können. Sie sollen in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, die Asylanträge zügig bearbeitet werden.

    Erst vor einer Woche hatte das Kabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, um straffällig gewordene Ausländer leichter abschieben zu können. Dabei wurde das Strafmaß gesenkt, ab dem bei Verurteilten eine Ausweisung in Betracht zu ziehen ist. (dpa/KNA)

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