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Finanzminister: Kritik an Share-Deals-Konzept von Olaf Scholz

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Kritik an Share-Deals-Konzept von Olaf Scholz

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    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) leitete selbst die Kabinettssitzung, in der er die schärferen Regeln gegen Geldwäsche vorlegte.
    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) leitete selbst die Kabinettssitzung, in der er die schärferen Regeln gegen Geldwäsche vorlegte. Foto: Wolfgang Kumm, dpa

    Schon lange liegen die Beete der Kleingartenkolonie „Einigkeit II“ im Südosten von Berlin brach. Überall wuchern Unkraut und Gestrüpp. Die letzten sogenannten Laubenpieper, meist Rentner, sind schon lange ausgezogen – vertrieben von der arabischen Mafia, glaubt die Polizei. Das Grundstück ist nur eine von 77 Immobilien im Wert von geschätzten zehn Millionen Euro, die vor einem Jahr bei einer Razzia beschlagnahmt wurden. Die wahren Eigentümer sollen Angehörige des berüchtigten R.-Clans sein.

    Gekauft worden sind die Häuser, Wohnungen und die „Einigkeit II“, die wohl einmal zu wertvollem Bauland werden sollte, nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit der Beute aus zahlreichen Verbrechen. Es soll sich also um einen gigantischen Fall von Geldwäsche handeln. Deren Ziel ist stets, aus schmutzigem Geld sauberes zu machen – denn an Mieten oder Verkaufserlösen können sich die Kriminellen ganz legal erfreuen.

    Die Organisation Transparency International schätzt, dass bis zu 30 Prozent allen kriminellen Geldes inzwischen in „Betongold“ fließen. Meist geschehe das über Strohleute.

    Strengere Meldepflichten sollen Geldwäsche aufdecken

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz will jetzt die Gangart gegen die Geldwäsche im Immobiliensektor deutlich verschärfen. In der Kabinettssitzung am Mittwoch, die der SPD-Politiker als Urlaubsvertretung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) leitete, stellte er einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem strengere Meldepflichten vorsieht.

    So sollen etwa Notare und Makler künftig nicht mehr nur bei verdächtigen Käufen die Behörden informieren müssen. Sondern auch bei der Vermittlung von Mietverträgen. Beträgt die Monatsmiete mehr als 10.000 Euro besteht künftig Anzeigepflicht bei der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes. Diese Behörde soll zudem weitere Kompetenzen erhalten, etwa einen besseren Zugriff auf Daten anderer Ermittlungsbehörden. Das Transparenz-register, das Aufschluss über die Besitzverhältnisse von Immobilien gibt, soll künftig für alle Bürger einsehbar sein. Bislang galt das nur für einen eingeschränkten Personenkreis.

    Beim Finanzministerium heißt es: „Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus schweren – oft organisierten – Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen dann auch terroristische Straftaten finanziert.“ Scholz hatte zuvor „Nachholbedarf“ eingeräumt. Das Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie gegen Geldwäsche umgesetzt wird, nimmt auch Edelmetallhändler, Auktionshäuser oder die Anbieter von Kryptowährungen stärker in die Pflicht.

    So einfach wird die Grunderwerbsteuer legal umgangen

    Zumindest eindämmen will Scholz eine ganz legale Art von Steuervermeidung: die sogenannten „Share Deals“. Während eine Familie, die ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung kauft, je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Preises an Grunderwerbsteuer zahlen muss, umgehen große Firmen diese Pflicht häufig – mit einem ganz einfachen Trick: Sie kaufen statt der eigentlichen Immobilien die Mehrheit der Anteile an der Firma, die die Liegenschaften besitzt – meist 95 Prozent. Die restlichen Anteile können nach einer Haltefrist von fünf Jahren erworben werden. So wird keine

    Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, kritisierte: „Das Steuerschlupfloch Share Deals bleibt offen. Union und SPD bremsen sich mal wieder gegenseitig aus.“ Das Resultat sei: „Faule Kompromisse und Minimallösungen. So kann bei großen Millionendeals weiter die Grunderwerbsteuer – wichtigste Steuer der Länder – umgangen werden.“

    Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, warnte: „Die neue Regelung darf unternehmerisch sinnvolle Umstrukturierungen nicht benachteiligen.“ Werde ein Unternehmen übertragen, bei dem einfach nur ein Grundstück zum Betriebsvermögen gehört, darf das nicht unnötig erschwert werden.

    FDP-Fraktionsvize Michael Theurer forderte „eine unkomplizierte, unbürokratische Neuregelung der Grunderwerbsteuer“. Dazu zähle ein Freibetrag von 500.000 Euro pro Person.

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