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Finanzen: FDP warnt vor Steuererklärungschaos bei Grundsteuer-Reform

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FDP warnt vor Steuererklärungschaos bei Grundsteuer-Reform

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    Die Grundsteuer-Reform hat schon für viel Streit in der Großen Koalition gesorgt.
    Die Grundsteuer-Reform hat schon für viel Streit in der Großen Koalition gesorgt. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Die Reform der Grundsteuer ist für den Bundesminister der Finanzen ein Kampf an zwei Fronten. Einerseits hat es Olaf Scholz (SPD) mit der Union zu tun, andererseits mit der Opposition. In der kommenden Woche soll der Bundestag die Novelle des Gesetzes beschließen. Die Opposition erwartet von Scholz jetzt eine Sonderschicht, damit das Projekt nicht noch einmal in die Verlängerung muss.

    Sie muss zustimmen, weil das Grundgesetz geändert werden soll. Die Große Koalition hat dafür nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Außerdem muss auch der Bundesrat sein Plazet geben. „Es ist jetzt die Aufgabe von Finanzminister Scholz, schleunigst klarzustellen, dass die Menschen, die Immobilien besitzen, zukünftig nicht zwei Steuererklärungen ausfüllen müssen“, sagte der FDP-Fraktionsvize Christian Dürr unserer Redaktion.

    Die zwei Erklärungen an das Finanzamt würden notwendig, weil die Grundsteuer auf Immobilien und Grundstücke wegen des Länderfinanzausgleichs einmal auf Basis des Modells von Scholz durchgerechnet werden müsste und ein zweites Mal auf Basis des jeweiligen Ländermodells. Die Sache ist kompliziert und die Zeit drängt: Bis zum Jahresende muss die Reform beschlossen sein, sonst verfällt die Steuer und den Kommunen fehlen auf einen Schlag Milliarden.

    Grundsteuer: CSU hat sich gegen Scholz durchgesetzt

    Weil sich Bayern unter Führung der CSU auf die Hinterbeine gestellt hat, musste der SPD-Minister nachgeben. Anders als Scholz es ursprünglich wollte, bekommen die Länder das Recht, ihre eigenen Regeln zur Grundsteuer zu erlassen. Das will neben dem Freistaat Bayern zum Beispiel Sachsen tun. Die Mehrzahl der Länder dagegen wird wohl dem Ansatz des Finanzministers folgen, der für Besitzer von Häusern und Wohnungen in guten Lagen zu steigenden Steuern führen dürfte. Das hat auch damit zu tun, dass Immobilien und Grundstücke in den letzten Jahren deutlich an Wert zugelegt haben.

    Bayern will das verhindern und die Höhe der Steuer nur nach der Fläche von Immobilien und Grundstücken berechnen. Eine gute Lage und der Wertzuwachs blieben außen vor. „Der Gesetzgebungsprozess zur Reform der Grundsteuer hat auf Bundesebene ein entscheidendes Stadium erreicht“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) unserer Redaktion. In den nächsten Wochen müsse vor allem die für Bayern entscheidende Öffnungsklausel durchgesetzt werden.

    Scheitert die Grundsteuer, würden den Kommunen schon nächstes Jahr 14 Milliarden Euro an Einnahmen wegbrechen, mit denen sie Schulen, Schwimmbäder und Büchereien finanzieren. Das Geld aus der Grundsteuer fließt komplett in die Kassen von Städten und Gemeinden. „Ich gehe davon aus, dass alle Seiten ihrer Verantwortung gerecht werden, damit unsere Kommunen auch ab dem Jahr 2020 gesichert mit den Einnahmen aus der Grundsteuer rechnen können“, mahnte Füracker.

    SPD zieht Forderung zur Grundsteuer zurück

    Wie aus dem Bundestag zu hören ist, haben die Unterhändler der Parteien einen zweiten Stolperstein aus dem Weg geräumt. Die SPD-Linke wollte erreichen, dass Vermieter die Grundsteuer nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Um das ohnehin streitträchtige Vorhaben nicht komplett zu gefährden, haben die Genossen diese Forderung zurückgezogen.

    In der laufenden Legislaturperiode will der linke Flügel der Sozialdemokraten stillhalten und hinnehmen, dass die Mieter weiter zahlen. Sie könnten letztlich die Gekniffenen des Scholz’schen Modells sein. Wenn dadurch die Steuer steigt, wird der Vermieter den Anstieg vermutlich auf sie abwälzen. Der Finanzminister hat zwar das Wort der Bürgermeister, den örtlichen Hebesatz zu senken, um den Anstieg zu bremsen, aber darüber verfügen kann er nicht.

    Scholz hatte die Reform der Grundsteuer nicht von sich aus begonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zu einer Neuregelung gezwungen. Es verlangt, dass die völlig veralteten Einheitswerte zur Berechnung der Steuer angepasst werden müssen.

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