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Familienrecht: „Ehe für alle“ gilt seit Sonntag

Familienrecht

„Ehe für alle“ gilt seit Sonntag

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    Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar der ersten Stunde: Grünen-Politiker Volker Beck (links) und der Architekt Adrian Petkov.
    Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar der ersten Stunde: Grünen-Politiker Volker Beck (links) und der Architekt Adrian Petkov. Foto: Gregor Fischer, dpa

    Die bundesweit erste gleichgeschlechtliche Ehe ist am Sonntag in Berlin geschlossen worden. Das Paar Karl Kreile und Bodo Mende wurde im Rathaus Schöneberg getraut. Damit wurde die Ehe für alle eingeläutet, die der Bundestag im Sommer beschlossen hatte und die am 1. Oktober in Kraft trat. Schwule und lesbische Paare können nun wie heterosexuelle Paare mit allen Rechten und Pflichten heiraten.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es jetzt: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Verheiratete Schwule und Lesben haben dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Eheleute. Dafür hatten sich Schwule und Lesben jahrzehntelang gegen große Widerstände eingesetzt.

    Am Sonntag hatten auch andere Standesämter für Trauungen homosexueller Paare geöffnet, etwa in Hamburg und Hannover. In Berlin gingen acht weitere gleichgeschlechtliche Paare diesen Schritt. Unter den neuen Ehepartnern ist auch der Grünen-Politiker Volker Beck, der im Standesamt Kreuzberg den Architekten Adrian Petkov heiratete. Auf dem Weg zu einer Feier mit Freunden nannte Beck seine Trauung persönlich und politisch bewegend. „Es wird Wirklichkeit, wofür wir 28 Jahre lang gekämpft haben“, sagte er. „Mit den Bildern des heutigen Tages traut sich hoffentlich keiner mehr, dagegen etwas zu haben.“

    Mit der sogenannten Ehe für alle hat Deutschland als eines der letzten westeuropäischen Länder die volle rechtliche Gleichstellung Homosexueller und Heterosexueller im Eherecht ermöglicht. Zu den Rechten aller Ehepaare gehört zum Beispiel die Adoption von Kindern. In

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