Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Familienpolitik der Koalition: Neuer Ärger um das Betreuungsgeld: Es soll auf Hartz-IV angerechnet werden

Familienpolitik der Koalition

Neuer Ärger um das Betreuungsgeld: Es soll auf Hartz-IV angerechnet werden

    • |
    Bundesfamilienministerin Kristina Schröderwill sich zu dem neuen Ärger um das Betreuungsgeld nicht äußern. Die "Herdprämie" soll auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.
    Bundesfamilienministerin Kristina Schröderwill sich zu dem neuen Ärger um das Betreuungsgeld nicht äußern. Die "Herdprämie" soll auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Foto: Kay Nietfeld dpa

    Neue Aufregung um das geplante Betreuungsgeld: Die Leistung soll mit der Hartz-IV-Unterstützung für ärmere Familien verrechnet werden - Opposition und Sozialverbände sind empört. SPD-Chef Sigmar Gabriel sprach von einer "völlig absurden und verkorksten Angelegenheit" und erwartet bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen "kleine Volksabstimmungen" über die schwarz-gelben Pläne. Die Arbeiterwohlfahrt warnte vor "Kindern zweiter Klasse". Die CSU, die gegen Widerstände auch in CDU und FDP auf dem

    Hartz-IV und Betreungsgeld: Das Bundesfamilienministerium äußert sich nicht

    Das federführende Bundesfamilienministerium äußerte sich nicht zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs, der bis zur Sommerpause vorliegen soll. Eine Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz-IV-Leistungen war aber schon beim Grundsatzbeschluss der Koalitionsspitzen im November besprochen worden. "Es wird so verfahren wie bei anderen familienrechtlichen Leistungen, etwa dem Kindergeld", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, am Mittwoch der dpa. Die weiteren Beratungen würden sich auch mit diesem Punkt beschäftigen, hieß es in Kreisen der Unionsfraktion.

    Die Koalition hat vereinbart, Eltern, die ihre ein und zwei Jahre alten Kinder selbst betreuen und keine Kita in Anspruch nehmen, ab 2013 ein monatliches Betreuungsgeld zu zahlen: zunächst 100 Euro, später 150 Euro. Darüber schwelt aber seit Wochen Streit, mehrere CDU-Abgeordnete haben angekündigt, das Vorhaben nicht mitzutragen.

    Anrechnung auf Hartz-IV entspräche der Rechtslage

    Eine Anrechnung des Betreuungsgelds entspräche der allgemeinen Rechtslage bei Hartz IV und auch der Praxis beim Elterngeld. Hartz- IV-Empfänger sollen demnach grundsätzlich Betreuungsgeld erhalten. Dieses solle aber als Einkommen gezählt werden, so dass Hartz-Bezüge entsprechend geringer ausfielen, wie auch die "Rheinische Post" und die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) berichteten. Damit entfiele der von Betreuungsgeld-Kritikern befürchtete Anreiz, dass ärmere Eltern Kinder nicht zur Kita zu schicken, um die neue Leistung zu bekommen.

    Gabriel sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Der Spitzenmanager mit Au-pair-Mädchen streicht die 150 Euro ein. Aber die wirklich Bedürftigen bekommen nichts." Die stellvertretende Linke-Vorsitzende Katja Kipping, sagte: "Eine Kita-Fernhalte-Prämie für Gutverdienende ist das Letzte, was dieses Land braucht." Für die CSU wies Müller die Empörung zurück: "Es ist Heuchelei, wenn die Opposition das Betreuungsgeld ablehnt, aber nun kritisiert, dass es Fürsorgeempfänger nicht erhalten sollen."

    CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung: Beutreuungsgeld ist "falscher Ansatz"

    Trotz Aufrufen der Unionsführung zur Geschlossenheit ging die interne Diskussion weiter. "Statt einer Barauszahlung sollten wir die Rentenansprüche von Müttern verbessern und mit den Mitteln deren Altersversorgung aufstocken", sagte der CDU-Spitzenkandidat in Schleswig-Holstein, Jost de Jager. Er hielt der SPD eine "unerhörte Kampagne" gegen das Betreuungsgeld vor. Der Chef der CDU/CSU- Mittelstandsvereinigung, Josef Schlarmann, nannte das Betreuungsgeld in der "Bild"-Zeitung (Mittwoch) einen "völlig falschen Ansatz".

    FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle wollte zur Frage der Anrechnung keine Stellung nehmen. Zunächst sei abzuwarten, wie sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung einließen. Es gelte der Koalitionsvertrag, der das Betreuungsgeld vorsehe. Eventuelle Weiterungen dieser Vereinbarungen würden in diesem Lichte geprüft.

    Laut einer Umfrage für das Magazin "Stern" und den Sender RTL sprechen sich 60 Prozent der Deutschen gegen die Einführung eines Betreuungsgelds aus, 36 Prozent sind dafür. Bei 18- bis 29-Jährigen finden dies demnach jedoch 51 Prozent gut, 43 Prozent sind dagegen. Unter Älteren ab 60 sind 33 Prozent dafür und 61 Prozent dagegen. Bei Frauen ist die Zustimmung mit 39 Prozent etwas höher als bei Männern (34 Prozent). Befragt wurden am 19. und 20. April 1006 Bürger vom Institut Forsa. dpa

    Entwurf CDU-Beschluss ländlicher Raum mit Punkt Betreuungsgeld

    Familienbericht und Stellungnahme

    Studie zu Wirkungen des Betreuungsgelds im Ausland

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden