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Familienpolitik: Rot-Grün will Betreuungsgeld zu Fall bringen

Familienpolitik

Rot-Grün will Betreuungsgeld zu Fall bringen

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    Nach dem Wahlsieg in Niedersachsen planen SPD und Grüne, das umstrittene Betreuungsgeld wieder abzuschaffen.
    Nach dem Wahlsieg in Niedersachsen planen SPD und Grüne, das umstrittene Betreuungsgeld wieder abzuschaffen. Foto: Robert Schlesinger, dpa Bildfunk

    Nach ihrem Wahlsieg in Niedersachsen planen SPD und Grüne einen Vorstoß, um das umstrittene Betreuungsgeld mit Hilfe ihrer künftigen Mehrheit im Bundesrat wieder rückgängig zu machen. Der

    Die Leistung von zunächst monatlich 100 Euro für Eltern, die keine Krippenbetreuung nutzen wollen, wurde jedoch von Union und FDP bereits vor Weihnachten auf den Gesetzesweg gebracht und soll ab kommenden August ausbezahlt werden.

    CDU reagiert gelassen auf SPD-Drohungen

    Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, reagierte deshalb gelassen auf die SPD-Drohungen, das Gesetz mit Hilfe von Grünen und der Linken kippen zu wollen: „Das Betreuungsgeld ist am 14. Dezember vom Bundesrat beschlossen worden“, sagte der CDU-Politiker unserer Zeitung.

    „Daran kann auch eine veränderte Mehrheit für Rot-Rot-Grün im Bundesrat nichts ändern.“ Er nannte Gabriels Behauptungen irreführend. „Wir müssen angesichts solcher Ankündigungen abwarten, ob die Opposition tatsächlich zur Sacharbeit im Bundesrat bereit ist“, fügte er hinzu.

    Nicht um des Blockierens willen

    Gabriel sagte dagegen, „nichts ist in der Politik endgültig abgeschlossen“. Der SPD-Chef betonte, dass seine Partei „verantwortungsbewusst“ mit den Mehrheiten in der Länderkammer umgehen werde. „Niemand braucht Sorge zu haben, dass wir nur um des Blockierens willen Dinge im Bundesrat blockieren“, fügte er hinzu. Allerdings gibt es auch im rot-grünen Lager Zweifel, ob es möglich ist, das Betreuungsgeld noch vor der Bundestagswahl zu bremsen.

    So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck: „Das Gesetz ist schon so weit auf dem Weg, dass ich nicht sicher bin, ob wir vorher die neue Mehrheit in Niedersachsen schon im Amt haben, um das zu stoppen.“ Allerdings werde die Opposition „beim Betreuungsgeld sicher alle Register ziehen“. Beck brachte dabei eine Bundesratsinitiative ins Spiel, um das Gesetz wieder zurückzunehmen.

    Allerdings hätte ein solcher Vorstoß keinerlei aufschiebende Wirkung. Zudem gilt es als sicher, dass die schwarz-gelbe Koalition einen derartigen rot-grünen Gesetzesentwurf mit ihrer eigenen Mehrheit im Bundestag abschmettert. Das Thema würde damit jedoch erneut in den Bundestagswahlkampf geraten.

    Hamburg will vor dem Verfassungsgericht klagen

    Gefahr droht dem Gesetz, das noch von Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieben werden muss, an anderer Stelle: Die SPD-Regierung in Hamburg kündigte bereits vor Monaten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. SPD-Bürgermeister Olaf Scholz betonte, der Bund greife mit dem Betreuungsgeld in die Zuständigkeit der Länder ein und überschreite seine Kompetenzen. Die Karlsruher Richter dürften eine Entscheidung allerdings kaum vor der Bundestagswahl im Herbst treffen. "Politik

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