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Fall Sami A.: Abschiebung von Sami A. - Bochum droht Zwangsgeld von 10.000 Euro

Fall Sami A.

Abschiebung von Sami A. - Bochum droht Zwangsgeld von 10.000 Euro

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    Sami A. wurde mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht. Nun kann er nicht nach Deutschland zurückreisen, weil er keinen Reisepass hat.
    Sami A. wurde mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht. Nun kann er nicht nach Deutschland zurückreisen, weil er keinen Reisepass hat. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Die Anwältin des möglicherweise rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hat von der Stadt Bochum das angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro eingefordert. "Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden", sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am Mittwoch in Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur.

    Abschiebung von Sami A. - Anwältin fordert Zwangsgeld von Stadt Bochum

    Zuvor war das mit der Androhung des Zwangsgeldes versehene Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ausgelaufen. Demnach musste die Stadt Bochum Sami A. am Dienstag bis Mitternacht zurückholen - was nicht passierte. Am Dienstagabend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen. 

    Bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es dazu unter anderem in der Begründung des OVG in Münster.

    Sami A. kann nicht nach Deutschland zurück reisen

    Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt. 

    Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war. (dpa)

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